In einer neuen, etwas kürzeren Folge von „Lauer und Wehner“ geht es diesmal um die Debatten um das Tempolimit und den Feinstaub, um Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), um die schlechte Figur, die Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) macht und vieles mehr. Zunächst aber lesen Christopher und Ulrich aus Ulrich Wickerts Buch „Der Ehrliche ist der Dumme“. Danach widmen sie sich einer Nachlese der Tempolimit Debatte, die dadurch beendet wurde, dass Bundesumweltministerin Svenja Schulze nicht in der Lage war dem ZDF zu antworten, ob ein Tempolimit kommen soll, oder nicht. Ebenfalls geht es um den Brief der 100 Lungenärzte. Denn es stellt sich heraus: Die Unterzeichner des Briefes haben von Epidemologie einfach keine Ahnung. Dafür wurden sie nicht nur vom Verband der Kinderlungenärzte kritisiert. Danach machen Christopher und Ulrich einen kurzen Schlenker, um darüber zu reden, warum für die Rechten Ökos das neue Feindbild zu sein scheinen. Im Anschluss geht es um eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuch, vielmehr geht es um die Nichtentscheidung, denn das Bundesarbeitsgericht ruft den Europäischen Gerichtshof an. Dieses Jahr ist Europawahl, Anlass genug, sich mit dem Europaparlament und den europäischen Institutionen auseinander zu setzen, was mit dieser Folge beginnt und in den nächsten Folgen fortgesetzt werden wird.
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Wenn das die Freiheit nicht zulässt, sind dann alle Länder, außer Deutschland und Nordkorea, unfrei?
Weil meine Heimatstadt Nürnberg erwähnt wurde: Der Vorgang ist natürlich grotesk aber hier ist die Migrantenquote bei beinahe 50 Prozent und damit höher als in Berlin. Natürlich hab ich hier auch schon Verkäuferinnen mit Kopftuch gesehen. Das wollte ich nur zur Ehrenrettung sagen.
Hallo,
„Migrantenquote bei beinahe 50%“ klingt erst mal beeindruckend, allerdings lohnt es sich die Zahlen mal genau anzugucken.
1. Migrationshintergrund ist in Deutschland so definiert, dass eine Person, die bei Geburt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hatte bzw. bei der ein Elternteil bei der Geburt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hatte einen Migrationshintergrund hat. Das bedeutet, ein Deutscher, der in Deutschland geboren wurde und hier sein ganzes Leben lang lebte kann einen Migrationshintergrund haben, wenn die Mutter oder der Vater bei ihrer Geburt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hatten. Ein im Ausland geborener Deutscher, der im Ausland aufwächst und dann zum Beispiel erst ab seinem 20sten Lebensjahr in Deutschland lebt hat übrigens keinen Migrationshintergrund, wenn beide Eltern bei ihrer Geburt Deutsche waren. Zu guter letzt haben Ausländer nach dieser Definition dann natürlich auch einen Migrationshintergrund.
2. Laut „Nürnberg in Zahlen“ von 2018 lebten 2017 77,6% Deutsche in Nürnberg. D.h. der Anteil der Ausländer beträgt 22,6%. Migrationshintergrund hatten 47,5% der Nürnberger. D.h. 24,9% der Nürnberger, die einen Migrationshintergrund haben, haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Weiterhin kommen 45,1% der in Nürnberg lebenden Ausländer aus EU-Staaten.
3. Wenn man sich dann zum Beispiel anguckt, aus welchen nicht EU Staaten Ausländer kommen, dann klingen 14,2% Türken erst mal imposant. Man muss sich aber vergegenwärtigen, dass sich das auf die 22,6% Ausländer in Nürnberg bezieht. D.h. 2017 lebten in Nürnberg 17.079 türkische Staatsbürger was 3,2% der Gesamtbevölkerung Nürnbergs sind.
Was will ich damit sagen? Die Angabe „Migrantenquote bei beinahe 50%“ sagt erst mal überhaupt nichts darüber aus, wie die Situation in Nürnberg konkret ist, da das Merkmal „Migrationshintergrund“ wie oben erläutert bereits begrenzte Aussagekraft hat.
Sie sagt insbesondere absolut nichts über den besprochenen Sachverhalt aus: Dass die Supermarktkette Müller einer Mitarbeiterin das Tragen des Kopftuches untersagt. Wie wir im Podcast deutlich machen, kann ein Unternehmen nach laufender Rechtssprechung entweder religiöse Symbole komplett verbieten oder aber es erlaubt sie. Was bisher nicht möglich war und deswegen wird dagegen auch geklagt ist, dass man Symbole bestimmter Religionnsgemeinschaften verbietet.
Dass Du in Nürnberg Verkäuferinnen mit Kopftuch gesehen hast scheint ja eher ein Indiz dafür zu sein, dass die Nürnbergerinnen und Nürnberger tolerant genug sind, um ein Kopftuch auszuhalten.
Gruß,
Christopher
Danke für deine ausführliche Antwort. Mir ging es gar nicht so sehr um den rechtlichen Aspekt, das ist in meiner Wahrnehmung auch nicht diskutabel. Mir ging es eher um die Aussage „In Berlin wäre das nicht passiert“ und ich wollte ein bisschen zur Ehrenrettung Nürnbergs einschreiten, dass wir hier durchaus ein gutes Miteinander leben. Gerade die jüngeren Nürnberger sind andere Kulturen gewohnt und damit aufgewachsen. Kopftücher sehe ich seit meiner Einschulung, das ist kein Kulturschock. In meiner Klasse gab es vielleicht drei Kinder ohne ausländische Wurzeln. Es ist hier gelebte Normalität, auch wenn ich das Verhalten von Müller total peinlich und diskriminierend finde.
Was ich noch hinzufügen möchte: Als Stadt der Menschenrechte und Schauplatz der Nürnberger Porzesse ist das alles natürlich noch mal besonders pikant.
Ich finde die Kopftuchdiskussion etwas scheinheilig. Die Verbotsfraktion (lustigerweise höher überlapp zu den tenpolimit-raubt-die-freiheit-leuten) definiert gerne Verbotskriterien mit dem Ziel das Kopftuch zu verbieten, aber alle Alman Sachen erlaubt zu lassen.
Durchschaubar wenn etwa im Schuldienst das Kopftuch aus Neutralitätsgründen verboten wird, nicht jedoch Ordenstracht (Nonnenkopftuch damit erlaubt), das ist etwa in Baden Württemberg der Fall.
Das Kopftuch könnte zum Symbol werden dafür, das ein liberaler Islam mit Gleichberechtigung möglich ist in Deutschland. Im Moment scheinen die kopftuchverbieter mit patriarchalen Ehemännern gemeinsame Sache zu machen.
Es bräuchte eine rechtliche eindeutige Klarstellung dass das Kopftuch okay ist. Dann müssten Firmen aus Angst vor der Bild Zeitung und konservativer Kundschaft nicht solche komischen Kündigungen aussprechen. (Will hier die Firmen nicht von ihrer Verantwortung erlösen für Toleranz einzutreten, aber wenn die Rechtslage für alle eindeutig ist ist keine Diskussion mehr).
Hallo Holger,
das Bundesverfassungsgericht hat in seiner laufenden Rechtssprechung über die Jahre immer wieder klar gemacht, dass das Tragen des Kopftuches okay ist. Das kann man auch in diesem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages schön nachlesen.
Gruß
Christopher