LuW003: Der Fall des Polizisten Peter G., die Rechenfehler des Dr. Köhler, CDU-Werkstattgespräche

In einer am Valentinstag aufgenommenen Folge von „Lauer und Wehner“ geht es diesmal um nicht ganz so romantische Themen. Zunächst lesen Christopher und Ulrich wieder aus dem Buch Ulrich Wickerts „Der Ehrliche ist der Dumme“ vor. Bei der Zahl der Woche geht es vor allem um die Studie der Bertelsmann-Stiftung, wonach jährlich 260.000 Menschen nach Deutschland einwandern müssen, wenn die Wirtschaft ihren Bedarf an Fachkräften decken können soll. Kurz geht es auch um das Aus für den Airbus A380, dessen Produktion 2021 eingestellt werden wird. Seine Entwicklung wurde in nicht unerheblichen Maßen durch Steuergelder ermöglicht. Danach erwähnt Christopher kurz die Studie, wonach Berlinerinnen und Berliner, sofern sie mit dem Auto pendeln, jährlich 154 Stunden im Stau stehen.

In einer ca. 50minütigen Analyse nehmen Ulrich und Christopher den Fall des Polizisten Peter G. auseinander. Peter G. prallte im Januar 2019 mit seinem Polizeiwagen mit ca. 90 km/h die Stunde auf das Auto der 21jährigen Fabiene M. In der vergangenen Woche wurde durch eine Recherche der Berliner Morgenpost bekannt, dass bei Peter G. nach dem Unfall in der Berliner Charité ein Blutalkohol Wert von um die 1,1 Promille gemessen wurde. Auch der Berliner Tagesspiegel berichtete darüber. Die B.Z. nannte Peter G. daraufhin „Promille Cop“. In der Analyse bringt Ulrich sein Wissen und seine Erfahrung als Strafverteidiger ein und erläutert das Konzept des sogenannten Nachtrunks, also die Verteidigung, der Alkohol sei erst nach dem Unfall konsumiert worden. Für einen Blutalkoholwert von 1,1 Promille muss man in einer Stunde ungefähr 2,2 Liter Bier oder 0,26 Liter Schnaps trinken. Vor diesem Hintergrund setzen sich Ulrich und Christopher mit der Frage auseinander, wie erfolgreich eine solche Verteidigung sein kann (unabhängig von der Frage, wie die beiden persönlich zu dem Fall stehen).

Danach reden Christopher und Ulrich über den Lungenarzt Dr. Köhler, denn die taz wies in einer einfachen wie eindrucksvollen Recherche nach, dass selbst wenn man sich auf Köhlers aus epidemiologischer Sicht falsche Aussagen einlässt, er sich bei diesen um Größenordnung 1.000 verrechnet. Damit beweist er dann genau das Gegenteil von dem, was er eigentlich sagen möchte. Schuld dafür gab Köhler übrigens seiner nicht vorhandenen Sekretärin.

Ulrich und Christopher weisen dann noch darauf hin, dass die Europawahl in 100 Tagen die Europawahl stattfinden wird und bisher noch nicht so Recht Wahlkampfstimmung für dieses wichtige Parlament aufkommt.

Zum Schluss geht es noch kurz um das Werkstattgespräch der CDU, in der die CDU Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer tatsächlich von davon Sprach, man müsse bei der Migrationspolitik „Humanität und Härte“ zeigen. Ulrich und Christopher erklären, warum dieses Wortpaar unmöglich ist und sich darüber hinaus auch verbietet.

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2 Antworten auf „LuW003: Der Fall des Polizisten Peter G., die Rechenfehler des Dr. Köhler, CDU-Werkstattgespräche“

  1. Zum Thema Europawahlkampf eine kleine inhaltliche Ergänzung: es darf von den Parteien erst 3 Monate vor der Wahl plakatiert werden (zumindest hier). Das wird sich also vermutlich in zwei Wochen im Straßenbild bemerkbar machen. Ansonsten glaube ich dass die These die „Gruppentherapie“ wegen der Europawahl eher danebengeht, das ziehlt meiner Meinung nach zuerst auf die Landtagswahlen im Osten dieses Jahr ab, und das ist vermutlich als Profilschärfung auch gut so.

    Danke für den Podcast!

  2. Hallo,
    zu euren Ausführungen zum Blutalkohol und dem sogenannten „Nachtrunk“ würde ich noch die Möglichkeit einer Begleitstoffanalyse ergänzen.
    Dabei werden im Blut andere Stoffe bzw. deren Abbauprodukte untersucht, die mit den alkoholhaltigen Getränken zu sich genommen werden. Damit kann man die Art des Getränkes, die Menge und die Zeit bestimmen.

    Also falls Abbauprodukte von z.B. Whisky gefunden werden, der Späti um die Ecke aber nur Vodka hat, stellt das die Nachtrunksbehauptungen in Frage.

    Insbesondere die Bestimmung der Zeit der Alkoholaufnahme funktioniert damit, da „einzelne Inhaltsstoff eine charakteristische Abbaugeschwindigkeit“ haben.

    Ob in dem besprochenen Fall das durchgeführt wurde oder ob es noch nachträglich machbar ist, kann ich nicht beurteilen. Aber bei einem Todesfall halte ich es für mehr als nur angemessen, komplexere Untersuchungen zu machen.

    Quelle:
    https://verkehrslexikon.de/Texte/Begleitstoff01.php
    http://www.unimedizin-mainz.de/fileadmin/kliniken/rechtsmedizin/Dokumente/Begleitstoffanalyse_Homepage.pdf

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