In einer neuen Folge von „Lauer und Wehner“ reden Annika, Ulrich und Christopher über das rechtsextreme Massaker von Christchurch und seine Folgen, sowie über aktuelles vom Brexit. Da die Folge Donnerstag, den 21. März aufgezeichnet wurde, enthält sie nicht die allerallerneusten Entwicklungen von Donnerstagabend.
Zunächst wird jedoch thematisiert, ob „Lauer und Wehner“ nicht kontrovers genug ist. In diesem Zusammenhang erwähnt Christopher eine Form von Online-Belästigung, die Sealioning genannt wird.
Danach geht es um das rechtsextreme Massaker von Christchurch. Christopher erwähnt einen Tweet des Spiegel Redakteurs Ralf Heimann, den ihr hier finden könnt. Im Verlauf der Diskussion weist Annika darauf hin, dass der Begriff „Lone Wolf“ bzw. „Einsamer Wolf“ ein rechter Kampfbegriff ist, der von uns deswegen auch nicht mehr verwendet wird. Auch erwähnt wird in der Diskussion der Begriff „Stochastischer Terrorismus“, über den Ulrich und Christopher bereits im vergangenen Jahr gepodcastet hatten. Informationen über das Verbot halbautomatischer Waffen in Neuseeland findet ihr hier. Wer Christophers Erklärung eines „Bump Stocks“ nicht verstanden hat, kann sich hier nochmal angucken, wie er funktioniert. Im Zusammenhang mit Rechtsterrorismus wird auch das Buch von Christian Fuchs und Paul Middelhoff „Das Netzwerk der neuen Rechten“ erwähnt. Das Video von John Bercows Rede im britischen Unterhaus findet ihr hier. Der Tweet von Annegret Kramp Karrenbauer wird hier von Georg Diez eingeordnet. Es wird die Frage diskutiert, ob überhaupt über solche Massaker berichtet werden sollten und wenn ja, wie. Annika beschreibt die Schwierigkeit der Medien, einerseits über das Massaker berichten zu müssen, dabei aber nicht die rechtsextreme Propaganda des Täters zu wiederholen. In einem etwas theoretischeren Teil widmen sich Annika, Ulrich und Christopher der Frage, wie man den Täter von Christchurch aus ganz formaler Sicht vor Gericht verteidigt. Es geht also nicht um die Frage, ob man so etwas als Anwält*in tun sollte, sondern schlicht darum, wie eine solche Verteidigung formal funktionieren kann, bei einer Tat, die vom Täter live ins Internet gestreamt wurde.
Annika fasst dann in Kürze die Brexit Entwicklungen der letzten Woche zusammen. Der Parlamentspräsident John Bercow hatte Theresa May untersagt, ihren Brexit Deal nochmals zur Abstimmung zu stellen und sich dabei auf einen Präzedenzfall aus dem Jahr 1604 berufen. Allerdings scheint diese Regel seit 1994 regelmäßig angewendet zu werden, wie dem „Erskine May“ zu entnehmen ist, dem Buch, das die Regeln des britischen Parlaments zusammen fasst. Im Podcast war unklar, was es bedeutet, dass die Queen eine „Episode“ des Parlaments beenden kann. Die Queen kann anscheinend eine „Session“ des Unterhauses beenden. Eine Session dauert laut Webseite des Unterhauses 12 Monate, eine Legislaturperiode hat 5 Sessions. Ulrich weist darauf hin, dass der Brexit in einer Woche stattfindet. Allerdings scheint das jetzt verschoben worden zu sein, aktuelle Entwicklungen findet ihr hier.
Das war dann auch schon die aktuelle „Lauer und Wehner“ Folge mit nur anderthalb Stunden.
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Dieser Podcast hat Kapitelmarken. Sollte Dein Podcastprogramm diese nicht anzeigen, sind hier die Zeiteinträge zur Orientierung:
00:00:00.000 Begrüßung
00:02:20.000 Ist „Lauer und Wehner“ nicht kontrovers genug?
00:12:07.000 Das rechtsextreme Massaker von Christchurch und seine Folgen
01:12:34.000 Neues vom Brexit
01:32:28.000 Verabschiedung
Wann wird den der Podcast umbenannt in Lauer&Wehner&Annika, wann kommt der neue Feed 😉
Hi,
zum Thema House fo Commons und John Bercow:
Aus dem vollem Statement des Speaker ( https://www.youtube.com/watch?v=Tb_M8-twOFU ) ziehe ich eher das die Regel regemässig angewendet wurde seit dem 17. Jahrhundert. Dazu habe ich schon die Interpretation gehört: Die Regel gilt für Anträge der Regierung im Parlament. Sollte das Parlament beschliessen nocheinmal darüber abstimmen zu wollen, können sie das tun. Leider wird es wohl auch dafür keine Mehrheit geben.
Der Scheißetornado, der über uns allen schwebt: Annika passt, wie die Blase in den Hund.
Große Freude, heißer Dank.
Ulrich erwähnt dass die Waffen wie bei Christchurch in DE unter keinen Umständen zu bekommen seien. Das ist falsch. Die AR-15 ist eine Kategorie B Waffe und damit wie alle anderen Halbautomaten selbstverständlich für Jäger nach Belieben und für Sportschützen bei Bedarf zu erwerben.
Nach Winnenden (Begangen mit einer unverschlossenen Pistole) gab es übrigens eine erhebliche Waffenrechtverschärfung, unter anderem mit psychologischen Gutachten. Das BKA und die LKA sprechen sich übrigens seit Jahren gegen weitere Verschärfungen aus, weil Legalwaffen keine Deliktrelevanz besitzen. Aktuell laufen sogar die Waffenbehörden gegen die wieder einmal geplanten Verschärfungen Sturm, weil wir an einem Punkt sind an dem widersprechende Regelungen eingeführt werden sollen.
Hallo Titus,
in der neunten Folge von „Lauer und Wehner“ haben wir Deine Korrektur erwähnt, vielen Dank dafür.
Gruß
Christopher
Wenngleich ich bisher den hohen Unterhaltungswert dieser Männerrunde zu schätzen wusste, bin ich doch erfreut über den femininen Input, der, wie ich finde, sehr zur Steigerung des Informationsgehalts beiträgt.