Eine Sprecherin der Firma Van Laack wird von der dpa dahingehend zitiert, dass die Kittel der Firma, die an das Land NRW geliefert worden sind, den Vorgaben des Auftraggebers entsprechen würden. Weiterhin, so die Sprecherin gegenüber der dpa, sei eine hohe Reißfestigkeit der Kittel „kontraproduktiv zur Leichtigkeit und Atmungsaktivität des Materials“.
Hierzu muss festgestellt werden, dass das Material der Schutzkittel aus Polypropylen, einem Kunststoff besteht. Zu dem Material, das von der Firma Van Laack verwendet wurde, liegt uns ein Prüfbericht vor. Das Material wurde nach ISO 22611 auf Penetration durch Aerosole getestet. Das Ergebnis des 48 Stunden dauernden Tests war 0, das bedeutet, das Material lässt Aerosole nicht durch, es ist also nicht atmungsaktiv. Das ist auch nicht weiter verwunderlich, schließlich soll der Stoff Trägerïnnen davor schützen, sich mit einem Infektionserreger zu infizieren, der über die Luft übertragen wird.
Schutzkittel nach EN 14126 sollen eben nicht atmungsaktiv sein.