LuW004: Schleierverbot in Kiel, Framing Manual der ARD, Bundesverfassungsgericht zum Wahlrecht

In einer neuen Folge von „Lauer und Wehner“ geht es diesmal um das Schleierverbot an der Universität Kiel, das Framing Manual der ARD und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht. Doch zunächst reden Ulrich und Christopher über den Aktuellen Stand in Europa und beim Brexit, ganz Kurz geht es auch um die Frage, warum und wieso öffentliche Verwaltungen weltweit Millionenbeträge für Beraterinnen und Berater ausgeben. Es folgt eine Analyse des aktuellen ZDF-Politbarometers verbunden mit der Frage, wie aussagekräftig Bewertungskategorien wie „stark“ und „weniger stark“ bzw. „wichtig“ und „sehr wichtig“ sind. Daran anschließend geht es um das Schleierverbot an der Universität Kiel. Christopher hatte der Uni einen Fragenkatalog zugesendet, die Uni hatte es nicht nötig, diesen zu beantworten. Ulrich und Christopher analysieren, warum das Verbot nicht nur gegen das Grundgesetz verstößt, sondern auch gegen die eigene Hausordnung der Universität Kiel. In diesem Zusammenhang immer wieder lesenswert: Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages „Zur Verfassungsmäßigkeit eines Verbots der Gesichtsverschleierung„. Über Framing sprachen Ulrich und Christopher schon, als dieser Podcast noch unter dem Namen „Lauer informiert“ lief. Das Wort Framing kam in den vergangenen Tagen einer breiteren Öffentlichkeit zu Ohren, denn es gab einen Pseudoskandal um das „Framing Manual“ der Sprachwissenschaftlerin Elisabeth Wehling, das diese im Rahmen eines Beratungspakets für die ARD erstellte. Ulrich und Christopher beleuchten, warum sich wer über das Framing Manual aufregt. Zum Schluss geht es noch um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass Behinderte und psychisch kranke Menschen nicht einfach so von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen.

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3 Antworten auf „LuW004: Schleierverbot in Kiel, Framing Manual der ARD, Bundesverfassungsgericht zum Wahlrecht“

  1. Ich finde Christopher hat mit dem körperlichen Selbstbestimmungsrecht von Frauen ein super Beispiel dafür gebracht, was man in 30 Jahren als barbarisch sehen wird. Homosexuelle nicht heiraten zu lassen würde ich noch in die selbe Schublade stecken. Sterbehilfe ist ein gutes Beispiel für einen Mangel von Selbstbestimmung am eigenen Körper. Oder das Verbot von allen Drogen, dass uns so viele Steuergelder für Fahndung und Arrest kostet, die Lebensläufe von jungen Menschen zerstört und ein kriminelles Millieu befördert. Die schwarze Null wird man in 30 Jahren womöglich auch als kolossalen Irrweg sehen. Hier Schulen verrotten zu lassen und gleichzeitig den teilweise Negativzins nicht zu nutzen, um Deutschland zukunftsfähig zu machen, wird man bestimmt als trauriges politisches Kapitel sehen. Die Aufgezwungen Austeritätspolitik der EU unter Deutschlands Federführung, die dafür sorgt, dass in Griechenland Menschen ohne KV dastehen und jämmerlich verrecken hoffentlich auch.

  2. Zu den Beratern / Berateraffäre:
    Viel ist ja noch nicht bekannt. Aber interessant finde ich doch, dass die Parteien alle miteinander nichts gegen die Höhe der Beraterhonorare haben. Eher gegen das System das dahinter steht. Ich habe in der Wikipedia dazu einen spannend klingenden Podcast gefunden und auch abonniert, vielleicht bringt der euch ja auch was:
    Berateraffäre.de findet man auch in der Podcast App.

    Interessant finde ich darin das Interview mit dem Vorsitzenden des Verteidigungsausschuss in der Episode BA01.

  3. Geld kann man auch ohne Dauerauftrag mit „Paydirekt“ mit einer Telefonnummer oder Email verschicken bzw empfangen 😉

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