LuW022: „Volkseinwand“, Stephan E. zieht Geständnis zurück, Carola Rackete

In einer neuen Folge von „Lauer und Wehner“ sprechen Ulrich und Christopher über eine Reihe von Themen, die sie in den letzten Wochen bewegt haben.

Zunächst allerdings weisen sie darauf hin, auf welche Weise man den Podcast „Lauer und Wehner“ unterstützen kann, nämlich per Dauerauftrag oder Paypal.

Die Sendung beginnt dann mit einer Korrektur zur letzten Sendung: Bei Glyphosat handelt es sich nicht um ein Insektenvernichtungsmittel, sondern um ein Herbizid. Das heißt es tötet keine Insekten, sondern die Pflanzen, von denen sich Insekten ernähren. Ulrich und Christopher schweifen ab und kommen auf Agent Orange zu sprechen, ein Entlaubungsmittel, das von den US-Streitkräften im Vietnamkrieg eingesetzt wurde.

Danach geht es um den Vorstoß Michael Kretschmers (Ministerpräsident Sachsen, CDU), einen sogenannten Volkseinwand in die sächsische Landesverfassung zu schreiben. Anhand der sächsischen Landesverfassung erläutern Ulrich und Christopher, dass der Vorschlag unausgegoren ist. Die sächsische Landesverfassung findet ihr hier. Was Christopher zur Berliner Verfassung sagt stimmt nicht ganz. In der Berliner Volksgesetzgebung gibt es noch die „Volksinitiative“, bei der 20.000 Unterschriften gesammelt werden müssen, damit sich das AGH mit einem Thema beschäftigt.

Über das Nestlé Video der Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) sprachen Ulrich und Christopher in einer vorherigen Folge. Die nun erfolgte Reaktion der Medienanstalt Berlin-Brandenburg nehmen Ulrich und Christopher zum Anlass, noch einmal über den Sachverhalt zu reden.

Danach geht es kurz um Andreas Scheuers Vorstoß, umweltfreundliche Dienstwagen steuerlich zu begünstigen. In diesem Zusammenhang wird auch ein Test des Audi E-Trons erwähnt, den ihr hier findet. Einen Link zum NASA-Schminkset gibt es hier.

Im Anschluss Ordnet Ulrich den Schritt des mutmaßlichen Mörders Dr. Walter Lübckes ein, sein vor der Bundesanwaltschaft abgegebenes Geständnis vor dem Bundesgerichtshof zurückzuziehen.

Danach widmen sich Ulrich und Christopher ausführlich der Situation um die Sea Watch 3 und Carola Rackete. Das erwähnte Interview mit Alexander Proelß findet ihr hier. Den erwähnten Aufsatz von Andreas Fischer-Lescano findet ihr hier. Während der Sendung erfahren Ulrich und Christopher, dass Frau Rackete aus der Haft entlassen wird, da ein Sizilianisches Gericht keinen Haftgrund sah. Der erwähnten anderen Kapitänin, Pia Kemp, steht allerdings ein Verfahren in Sizilien bevor, bei dem sie zu bis zu 20 Jahren Haft verurteilt werden könnte.

Wie immer freuen wir uns über Feedback und Anregungen.

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Dieser Podcast hat Kapitelmarken. Sollte Dein Podcastprogramm diese nicht anzeigen, sind hier die Zeiteinträge zur Orientierung:

00:00:00.000 Begrüßung
00:05:40.768 Was ist „Lauer und Wehner“?
00:09:08.199 Wie sollte man „Lauer und Wehner“ unterstützen?
00:14:34.661 Korrektur: Glyphosat ist ein Herbizid!
00:19:36.833 Exkurs: Agent Orange
00:23:06.939 Michael Kretschmer und der „Volkseinwand“
00:50:24.726 Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburgs Reaktion auf das Nestlé-Video
01:00:52.564 Andreas Scheuers Vorstoß in Sachen Dienstwagen/Exkurs Audi E-Tron/NASA-Schminkset
01:17:47.564 Stephan E. zieht im Mordfall Dr. Walter Lübcke sein Geständnis zurück
01:30:54.439 Exkurs: Wann sollte man nicht mit der Polizei sprechen?
01:35:34.580 Die Sea-Watch 3 und Carola Rackete
01:53:50.858 Während der Aufnahme: Carola Rackete kommt frei
02:28:07.100 Verabschiedung

7 Antworten auf „LuW022: „Volkseinwand“, Stephan E. zieht Geständnis zurück, Carola Rackete“

  1. Zum Kapitel „Volkseinwand“ eine Anmerkung.

    Zum Thema „Volksgesetz“ erlaube ich mir eine Ergänzung. Wird der Volksantrag (getragen von mindestens 40.000 Stimmberechtigten) durch den Landtag abgelehnt, können die Antragssteller ein Volksbegehren mit dem Ziel in Gang setzen, einen Volksentscheid herbeizuführen.
    Allerdings erfordert ein solches Volksbegehren dann die Unterstützung von 450.000 Stimmberechtigten (ca. 13% aller Stimmberechtigten in Sachsen)! Das ist schon eine andere (vor allem organisatorische) „Hausnummer“ als die 40.000… Dieses „13 Prozent-Quorum“ erweist sich in der Praxis dann offenbar auch als größte Mobilisierungshürde:
    https://infoseiten.slpb.de/politik/sachsen/politische-ordnung/direkte-demokratie/
    Liebe Grüße

  2. Also als Schweizer klingt zwar das Wort «Volkseinwand» befremdlich, der Vorgang scheint mir relativ normal. Was hier unter dem Begriff «Volkseinwand» vorgeschlagen wird, ist bei uns in der Schweiz als fakultatives Referendum bekannt. Jedes Gesetz (eigentlich fast alles was das Parlament beschliesst) unterliegt in der Schweiz dem fakultativen Referendum. Dazu müssen in der Schweiz innert 100-Tagen 50’000 Unterschriften gesammelt werden. Dann wir eine Volksabstimmung über diese Vorlage durchgeführt. Das obligatorische Referendum, ist das was Christopher Lauer beschrieben hat. Alle Verfassungsänderungen, Beitritte zu internationalen Organisationen und Gesetze ohne Verfassungsgrundlage unterliegen dem obligatorischen Referendum. Ich finde diese Idee könnte gerade in Deutschland ein super Mittel um, die bescheuerten «CSU in der Koalition zu halten Gesetze» sein. Auch in Sachsen, wäre ich nicht so sicher, ob Volksabstimmungen nicht öfters, anders rauskommen, als sich das die «wir sind das Volk Fraktion» so vorstellt.
    Wenn man noch weiter rumreden will. In einzelnen Kantonen, gibt es auch noch das «konstruktive Referendum» beim konstruktiven Referedum, kann in der Volksabstimmung zusätzlich ein Gegenvorschlag zum vom Parlament erarbeiteten Gesetzesvorschlag eingebracht werden.

    1. Ja, schließe mich dem Dank an Dominik für die Einordnung aus schweizer Perspektive an.

      Noch ein Kommentar zum parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren im Allgemeinen in der BRD. Mich irritiert, dass externe Fachexpertise offenbar häufig nur in sehr begrenztem Umfang in den Gesetzgebungsprozess mit einfließt. Dieser Eindruck entsteht jedenfalls, wenn man sich Erfahrungswerte zB des ehemaligen BGH-Richters Thomas Fischer (Kolumne ZEIT bzw. Spiegel), des Verfassungsrechtlers Ulf Buermeyer (Podcast Lage der Nation) oder des IT-Experten Linus Neumann (Podcast Logbuch: Netzpolitik) zu Gemüte führt. Es scheint so, als sei die Einbeziehung von Sachverständigen oft eine rein parteipolitische „Showveranstaltung“ und als hätten die Expertenmeinungen keinen bzw. nur einen sehr geringen Einfluss auf die Schlussfassungen der Gesetze. Das ist bedauerlich, da sich mE dadurch die Gefahr erhöht, dass Gesetze nicht die erforderliche/wünschenswerte Qualität haben.

      Aber mglw. täusche ich mich auch?! Vielleicht mag Christopher Lauer als ehemaliges Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses in einer der nächsten „Lauer & Wehner“- Folgen mal von seinen Erfahrungen in diesem Zusammenhang berichten…

      Am Ende noch ein Lob: Bin noch nicht so lange dabei, finde „Lauer & Wehner“ großartig! Tolles Format („Gegenmodell zur Talkshow“), immer eine interessante Themenauswahl und vor allem der Anspruch, zwischen „Darstellung der Fakten“ und „Bewertung der Fakten“ zu unterscheiden, überzeugt.

      Meine Spendenunterstützung habt ihr – weiter so 🙂

      1. Zum Thema Besteuetung von Geschäftswagen:
        Schon heute werden Elektroautos und Plug-in-Hybride mit 0,5% versteuert. Ist aber besonders bei den Plug-In Modellen eine ziemlich miese Nummer. So sind das vor allem sehr große SUVs, die erstmal einen Kleinen Akku bekommen um auf dem Papier dann nur 3l zu verbrauchen und den Flottenverbrauch des Herstellers grün zu waschen und am Ende lädt niemand den Akku wegen den 30km rein elektrischer Reichweite. Trotzdem ist es für das Finanzamt ein Elektroauto mit E-Kennzeichen und nur 0,5% Besteuerung. So wird der 3 Tonnen SUV schön steuerlich bevorzugt und der Zahnwalt fährt den dicken Volvo billiger als einen Passat.

        Dann: Warum haben E-Autos immer so dicke Motoren? Im Gegensatz zum Verbrenner ist bei einem stärkeren Elektromotor der Verbrauch nicht zwangsläufig höher, da der fast keine Reibung hat. Im Gegenteil. So kann ein größerer Elektromotor beim Bremsen mehr Energie rekuperieren da der Motor dann wie ein großer Dynamo arbeitet. Je größer der Dynamo desto weniger Energie geht bei einer Vollbremsung verloren. Wenn ein E-Auto also in 3 Sekunden von 0 auf 100 beschleunigen kann, schaffen es die Motoren fast die gleiche Energie ohne den Einsatz der Bremsen wieder aufzunehmen. So kann ein stärkerer Motor bei moderater Fahrweise unter Umständen sogar sparsamer sein.

        1. Und das Schöne an dem „Hybrid“-SUV ist:
          Weil der jetzt nur noch mit 0,5% versteuert wird, kann man den noch stärker motorisieren, noch schwerer und noch teurer machen.

  3. Ich habe Ulrich bei einem Gastauftritt in einem anderen Podcast über Recht, Legal Education und Schwarzgeldkoffer reden hören. Also habe ich mal bei LuW reingehört und muss mal sagen: Sehr faserig, aber hörbar. 🤙🏻🤙🏻

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