Zwangsarbeit für Asylbewerber, Gülle-Terror, Habeck rasiert Söder

In der 167. Folge von „Lauer und Wehner“ reden Ulrich und Christopher über Arbeitspflicht für Asylbewerber*innen, einen Gülle-Anschlag mit Verletzten auf der B5, die Weigerung der Union, das Bundesverfassungsgericht resilienter zu machen, und wie Robert Habeck Markus Söder auf einer Podiumsdiskussion ganz sachlich auf seinen Platz verweist.

Bitte beachtet, dass die Folge bereits am Dienstag, den 5. März 2024 aufgezeichnet wurde.

In der Kategorie „Worüber wir heute nicht reden“ geht es diesmal um: Asylbewerber*innen, denen man erst das Arbeiten verbietet, um sie dann zu gemeinnütziger Arbeit gezwungen werden.

Die sogenannte Letzte Generation wurde für Straßenblockaden scharf kritisiert. Drakonische Strafen gegen diese Art des zivilen Ungehorsams wurden aus Teilen der Politik gefordert. In der Nacht zum Montag, den 4. März 2024 haben sogenannte Bauern Gülle und Baumstämme auf die B5 gekippt, was zu Unfällen mit fünf Verletzten führte, die im Krankenhaus behandelt werden mussten. Ulrich und Christopher reden über die Straftaten und wundern sich, dass der öffentliche Aufschrei, insbesondere aus der Politik, ausbleibt.

Das Bundesverfassungsgericht sollte durch eine Änderung des Grundgesetzes vor Einflussnahme durch die Politik geschützt werden. Hierzu hätte es der Stimmen der Union bedurft. Diese beendete allerdings schon vor drei Wochen die Gespräche hierzu. In einem bis jetzt einmaligen Vorgang riefen nun vier Jurist*innen-Verbände gemeinsam dazu auf, das Bundesverfassungsgericht besser zu schützen. Ulrich und Christopher reden über die Reaktion der Union und versuchen zu ergründen, was die Motivation sein könnte, das Bundesverfassungsgericht nicht vor Rechtsextremisten schützen zu wollen.

Auf einer Podiumsdiskussion auf der Internationalen Handwerksmesse zerlegte Robert Habeck Markus Söder beim Thema Atomkraft ruhig und sachlich. Ulrich und Christopher reden über ein Video der Diskussion, das auf dem Kurznachrichtendienst Twitter viral ging.

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Böhmermann und Nazis keulen, Bürokratieabbau, Zustand der Ampel

In der 166. Folge von „Lauer und Wehner“ reden Ulrich und Christopher über Jan Böhmermann und das Keulen von Nazis, das Märchen vom sogenannten Bürokratieabbau und über den Zustand der Ampel.

Bitte beachtet, dass die Folge bereits am Mittwoch, den 21. Februar 2024 aufgezeichnet wurde.

In der Kategorie „Worüber wir heute nicht reden“ geht es diesmal um: Jan Böhmermann macht in seiner Sendung einen Witz darüber Nazis zu keulen.

Im Zusammenhang mit dem sogenannten Wachstumschancengesetz geht es auch immer wieder um sogenannten Bürokratieabbau. Ulrich und Christopher fragen sich, was das eigentlich sein soll, woher Bürokratie in Deutschland kommt, was die FDP wahrscheinlich unter Bürokratieabbau versteht und was ein tatsächlicher Beitrag dazu wäre, den Kontakt zwischen Menschen und Behörden in Deutschland zu vereinfachen.

Danach geht es um die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP. Ulrich und Christopher spielen Bundestrainer und machen eine Bestandsaufnahme. Ist die sogenannte Ampel so schlecht wie ihr Ruf oder hat sie einfach nur ein Image-Problem?

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Teaser zur 166. Episode

Die ersten 15 Minuten der 166. Episode. Ulrich und Christopher reden nicht über Jan Böhmermann und Nazis keulen.

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Aiwanger, Bezahlkarte, Politbarometer

In der 165. Folge von „Lauer und Wehner“ reden Ulrich und Christopher über Hubert Aiwangers Fernbleiben von Sitzungen des Senats der Max-Planck-Gesellschaft, die Bezahlkarte für Geflüchtete und das ZDF-Politbarometer vom 2.2.2024.

Bitte beachtet, dass die Folge bereits am Mittwoch, den 7. Februar 2024 aufgezeichnet wurde.

In der Kategorie „Worüber wir heute nicht reden“ geht es diesmal um: Hubert Aiwanger geht nicht zu den Sitzungen des Senats der Max-Planck-Gesellschaft.

Die Bezahlkarte für Geflüchtete wurde jetzt im Bundesrat vorgestellt. Ulrich und Christopher reden über dieses Projekt und darüber, dass es höchstwahrscheinlich ein kompletter Rohrkrepierer sein wird.

Am 2.2. veröffentlichte das ZDF sein neustes Politbarometer und Ulrich und Christopher reden über die Zahlen und was sich aus ihnen ablesen lässt.

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Teaser zur 165. Episode

Die ersten 20 Minuten der 165. Episode. Ulrich und Christopher reden nicht über Hubert Aiwanger.

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Dexit, Eastrella, resilente Demokratie

In der 164. Folge von „Lauer und Wehner“ reden Ulrich und Christopher über den sogenannten Dexit, die Geschäftspraktien der Eastrella Parkplatz Management GmbH, resiliente Demokratie in Zeiten der Bedrohung durch Rechts und die Wölfin Gloria.

Bitte beachtet, dass die Folge bereits am Montag, den 22. Januar 2024 aufgezeichnet wurde.

In der Kategorie „Worüber wir heute nicht reden“ geht es diesmal um: Alice Weidel und den sogenannten Dexit.

Christopher machte vor kurzem Bekanntschaft mit der Eastrella Parkplatz Management GmbH. Diese stellte ihm eine Zahlungsaufforderung aus und befestigte sie an seinem Auto. Gut für ihn, dass die AGB der Eastrella GmbH rechtswidrig sind. Ulrich und Christopher reden über die rechtlichen Feinheiten bei der Parkraumbewirtschaftung. Ein von Christopher geschriebenes Muster für einen Widerspruch bei Eastrella findet ihr hier.

Spätestens seit dem Treffen diverser Nazis in Potsdam, auf dem sich siegessicher über Deportationen ausgetauscht wurde, sollte klar sein: Die Demokratie muss sich gegen die Feinde der Demokratie wappnen. Ulrich und Christopher gehen vom AfD-Verbotsverfahren bis hin zu subtileren rechtlichen Möglichkeiten alles durch, womit sich unsere Demokratie gegen den wieder aufkeimenden Faschismus schützen könnte.

Zum Schluss ein etwas leichteres Thema: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verbietet den Abschuss der Wölfin Gloria.

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Teaser zur 164. Episode

Die ersten 12 Minuten der 164. Episode. Ulrich und Christopher reden nicht über den sogenannten Dexit.

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Wie man den unberechtigten Forderungen der Eastrella Parkplatz Management GmbH widerspricht

Update 21.7.2024:

Da es jetzt bald ins gerichtliche Mahnverfahren geht, dem ich widersprechen werde, habe ich angefangen Geld für das Verfahren zu sammeln. Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mich unterstützen könntet.

Meine Begegnung mit der Eastrella Parkplatz Management GmbH

Letzte Woche machte ich äußerst unangenehme Bekanntschaft mit der Eastrella Parkplatz Management GmbH. Diese bewirtschaftet Parkplätze für zum Beispiel Supermärkte. Sobald man dort ohne Parkscheibe parkt – zack – kommt ein Mitarbeiter und befestigt am Auto eine Zahlungsaufforderung (die so aussieht wie ein Knöllchen oder Strafzettel). Man soll ein „Verwarnungsgeld“ von 25,- € bezahlen. Das ist, bis hinauf zum BGH verhandelt, auch grundsätzlich legal. Doch wie so oft im Leben, kommt es auf das Kleingedruckte an.

Unverschämte „Sondernutzungsgebühren“ und Irreführende AGB

Die Eastrella GmbH macht, zumindest auf dem Parkplatz auf dem ich parkte und anscheinend auch auf anderen Parkplätzen, durch Aushang ihrer AGB folgendes geltend:

„Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge haben nach § 858 BGB eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von mind. 25 € zu zahlen oder werden kostenpflichtig abgeschleppt. Haftbar sind Kfz-Halter und Fahrer.“

Das soll super wichtig und total juristisch klingen, ist aber grober Unfug und führt in Konsequenz dazu, dass die AGB der Eastrella GmbH an dieser Stelle rechtswidrig und somit nichtig sind. Wer in der Grundschule aufgepasst hat, als es um Satzbau ging, wird vielleicht erahnen, warum die AGB hier nichtig sind. Denn, verkürzt steht da „Fahrzeuge haben nach § 858 BGB eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von mindestens 25,- € zu zahlen.“

Jedoch:

  1. Fahrzeuge sind nicht rechtsfähig und können somit auch keine Zahlungen leisten.
  2. Der § 858 BGB verhandelt weder eine Sondernutzungsgebühr, noch dass diese von Fahrzeugen gezahlt werden muss.

Haftbar sollen Kfz-Halter und Fahrer sein. Wie Kfz-Halter und Fahrer eines Fahrzeugs für dieses haften sollen, weiß nur die Eastrella GmbH. Auch haftet ein Kfz-Halter nicht automatisch für das Handeln des Fahrers. Zuletzt: Im § 858 BGB geht es auch nicht darum, dass Kfz-Halter und Fahrer für Fahrzeuge haften. Es geht in diesem Paragraphen um die verbotene Eigenmacht.

Warum die AGB der Eastrella GmbH nichtig sind

AGB unterliegen einer besonderen Inhaltskontrolle durch Gerichte. AGB dürfen weder überraschend noch mehrdeutig sein. Sie müssen klar sein. Die Eastrella GmbH beruft sich jedoch auf einen BGB-Paragraphen und behauptet, in diesem würden Dinge drin stehen, die dort gar nicht drin stehen. Damit sind die AGB der Eastrella GmbH unklar und mehrdeutig. Unklare und mehrdeutige AGB-Klauseln werden nicht Bestandteil dieser. Auslegungszweifel gehen zu Lasten des Verwenders der AGB, in diesem Fall der Eastrella GmbH.

Kurzum, die AGB der Eastrella GmbH sind an dieser Stelle in dieser Form rechtswidrig und nichtig. Es gibt auch keine sogenannte geltungserhaltene Reduktion bei AGB, dass also der rechtswidrige Teil auf einen legalen Teil reduziert wird, der dann stattdessen gilt. Wäre dem so, könnten Unternehmen komplett rechtswidrige AGB machen und sich sicher sein, im schlimmsten Fall trotzdem das zu bekommen, was ihnen rechtlich ohnehin zusteht. Somit würde ein Anreiz für rechtswidrige AGB geschaffen werden.

Ich habe kein Problem mit Parkplatzbewirtschaftung, aber macht es halt richtig

Ich habe kein Problem damit, wenn Supermärkte oder andere Geschäfte ihre Parkplätze bewirtschaften. Aber dann sollen sie eine Schranke an ihren Parkplatz machen oder ein System nutzen, das automatisch feststellt, wann ein Fahrzeug seine Parkdauer überschritten hat. Was die Eastrella GmbH meiner ganz persönlichen Meinung nach betreibt, kann man gut mit moderner Wegelagerei beschreiben. Sobald ein Fahrer vergessen hat, eine Parkscheibe ins Auto zu legen, wird eine Zahlungsaufforderung ausgestellt. Das kann auch nicht im Sinn der Geschäfte sein, die ihre Parkplätze durch die Eastrella GmbH bewirtschaften lassen. Denn der Kunde macht keinen Unterschied zwischen Eastrella und der Supermarktkette, der Kunde ist einfach ziemlich sauer.

Mein Widerspruchsmuster zur eigenen Verwendung

Das ganze Gebaren der Eastrella Parkplatz Management GmbH regt mich ziemlich auf. Darüber hinaus haben Sie mir noch Zeit geklaut, die für das Verfassen eines Widerspruchs drauf ging. Damit meine Arbeit auch anderen Zugute kommt, stelle ich hier ein Muster für einen Widerspruch bei der Eastrella GmbH zur eigenen Verwendung zur Verfügung. Wichtig ist, dass der Widerspruch natürlich nur verwendet werden kann, wenn die Eastrella GmbH auf dem durch sie bewirtschafteten Parkplatz ihre AGB mit dem obigen Satz geltend macht.

Disclaimer: Ich bin kein Jurist und weder dieser Blogbeitrag noch der durch mich erstellte Widerspruch stellen irgendeine Form der Rechtsberatung dar. Ich schildere hier nur meine persönliche Rechtsauffassung. Die Verwendung des Widerspruchs geschieht auf eigene Gefahr.

Muster Widerspruch Eastrella GmbH im .docx-Format

Muster Widerspruch Eastrella GmbH im .pages-Format

Muster Widerspruch Eastrella GmbH im .pdf-Format

Wenn euch das hier gefallen hat und ihr den Podcast „Lauer und Wehner“ noch nicht kennt, würde ich mich sehr freuen, wenn Ihr mal reinhören würdet. Mein Podcastpartner Dr. Ulrich Wehner und ich reden jede Woche über das aktuelle politische und gesellschaftliche Geschehen, manchmal auch über juristische Themen.

Jahresrückblick 2023

Die 163. Folge von „Lauer und Wehner“ ist der traditionelle Jahresrückblick. Ulrich und Christopher reden über die Themen und Dinge, die sie dieses Jahr beschäftigt haben.

Bitte beachte, dass die Folge bereits am Montag, den 18.12.2023 aufgenommen worden ist.

Da in den jeweiligen Kategorien Gewinnerïnnen gekührt werden, möchten wir in dieser Beschreibung nicht zu viel verraten.

Wir wünschen allen Hörer*innen ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

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Teaser zur 163. Episode

Die ersten 15 Minuten der 163. Episode. Ulrich und Christopher machen den Jahresrückblick 2023.

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