Wie man den unberechtigten Forderungen der Eastrella Parkplatz Management GmbH widerspricht

Meine Begegnung mit der Eastrella Parkplatz Management GmbH

Letzte Woche machte ich äußerst unangenehme Bekanntschaft mit der Eastrella Parkplatz Management GmbH. Diese bewirtschaftet Parkplätze für zum Beispiel Supermärkte. Sobald man dort ohne Parkscheibe parkt – zack – kommt ein Mitarbeiter und befestigt am Auto eine Zahlungsaufforderung (die so aussieht wie ein Knöllchen oder Strafzettel). Man soll ein „Verwarnungsgeld“ von 25,- € bezahlen. Das ist, bis hinauf zum BGH verhandelt, auch grundsätzlich legal. Doch wie so oft im Leben, kommt es auf das Kleingedruckte an.

Unverschämte „Sondernutzungsgebühren“ und Irreführende AGB

Die Eastrella GmbH macht, zumindest auf dem Parkplatz auf dem ich parkte und anscheinend auch auf anderen Parkplätzen, durch Aushang ihrer AGB folgendes geltend:

„Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge haben nach § 858 BGB eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von mind. 25 € zu zahlen oder werden kostenpflichtig abgeschleppt. Haftbar sind Kfz-Halter und Fahrer.“

Das soll super wichtig und total juristisch klingen, ist aber grober Unfug und führt in Konsequenz dazu, dass die AGB der Eastrella GmbH an dieser Stelle rechtswidrig und somit nichtig sind. Wer in der Grundschule aufgepasst hat, als es um Satzbau ging, wird vielleicht erahnen, warum die AGB hier nichtig sind. Denn, verkürzt steht da „Fahrzeuge haben nach § 858 BGB eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von mindestens 25,- € zu zahlen.“

Jedoch:

  1. Fahrzeuge sind nicht rechtsfähig und können somit auch keine Zahlungen leisten.
  2. Der § 858 BGB verhandelt weder eine Sondernutzungsgebühr, noch dass diese von Fahrzeugen gezahlt werden muss.

Haftbar sollen Kfz-Halter und Fahrer sein. Wie Kfz-Halter und Fahrer eines Fahrzeugs für dieses haften sollen, weiß nur die Eastrella GmbH. Auch haftet ein Kfz-Halter nicht automatisch für das Handeln des Fahrers. Zuletzt: Im § 858 BGB geht es auch nicht darum, dass Kfz-Halter und Fahrer für Fahrzeuge haften. Es geht in diesem Paragraphen um die verbotene Eigenmacht.

Warum die AGB der Eastrella GmbH nichtig sind

AGB unterliegen einer besonderen Inhaltskontrolle durch Gerichte. AGB dürfen weder überraschend noch mehrdeutig sein. Sie müssen klar sein. Die Eastrella GmbH beruft sich jedoch auf einen BGB-Paragraphen und behauptet, in diesem würden Dinge drin stehen, die dort gar nicht drin stehen. Damit sind die AGB der Eastrella GmbH unklar und mehrdeutig. Unklare und mehrdeutige AGB-Klauseln werden nicht Bestandteil dieser. Auslegungszweifel gehen zu Lasten des Verwenders der AGB, in diesem Fall der Eastrella GmbH.

Kurzum, die AGB der Eastrella GmbH sind an dieser Stelle in dieser Form rechtswidrig und nichtig. Es gibt auch keine sogenannte geltungserhaltene Reduktion bei AGB, dass also der rechtswidrige Teil auf einen legalen Teil reduziert wird, der dann stattdessen gilt. Wäre dem so, könnten Unternehmen komplett rechtswidrige AGB machen und sich sicher sein, im schlimmsten Fall trotzdem das zu bekommen, was ihnen rechtlich ohnehin zusteht. Somit würde ein Anreiz für rechtswidrige AGB geschaffen werden.

Ich habe kein Problem mit Parkplatzbewirtschaftung, aber macht es halt richtig

Ich habe kein Problem damit, wenn Supermärkte oder andere Geschäfte ihre Parkplätze bewirtschaften. Aber dann sollen sie eine Schranke an ihren Parkplatz machen oder ein System nutzen, das automatisch feststellt, wann ein Fahrzeug seine Parkdauer überschritten hat. Was die Eastrella GmbH meiner ganz persönlichen Meinung nach betreibt, kann man gut mit moderner Wegelagerei beschreiben. Sobald ein Fahrer vergessen hat, eine Parkscheibe ins Auto zu legen, wird eine Zahlungsaufforderung ausgestellt. Das kann auch nicht im Sinn der Geschäfte sein, die ihre Parkplätze durch die Eastrella GmbH bewirtschaften lassen. Denn der Kunde macht keinen Unterschied zwischen Eastrella und der Supermarktkette, der Kunde ist einfach ziemlich sauer.

Mein Widerspruchsmuster zur eigenen Verwendung

Das ganze Gebaren der Eastrella Parkplatz Management GmbH regt mich ziemlich auf. Darüber hinaus haben Sie mir noch Zeit geklaut, die für das Verfassen eines Widerspruchs drauf ging. Damit meine Arbeit auch anderen Zugute kommt, stelle ich hier ein Muster für einen Widerspruch bei der Eastrella GmbH zur eigenen Verwendung zur Verfügung. Wichtig ist, dass der Widerspruch natürlich nur verwendet werden kann, wenn die Eastrella GmbH auf dem durch sie bewirtschafteten Parkplatz ihre AGB mit dem obigen Satz geltend macht.

Disclaimer: Ich bin kein Jurist und weder dieser Blogbeitrag noch der durch mich erstellte Widerspruch stellen irgendeine Form der Rechtsberatung dar. Ich schildere hier nur meine persönliche Rechtsauffassung. Die Verwendung des Widerspruchs geschieht auf eigene Gefahr.

Muster Widerspruch Eastrella GmbH im .docx-Format

Muster Widerspruch Eastrella GmbH im .pages-Format

Muster Widerspruch Eastrella GmbH im .pdf-Format

Wenn euch das hier gefallen hat und ihr den Podcast „Lauer und Wehner“ noch nicht kennt, würde ich mich sehr freuen, wenn Ihr mal reinhören würdet. Mein Podcastpartner Dr. Ulrich Wehner und ich reden jede Woche über das aktuelle politische und gesellschaftliche Geschehen, manchmal auch über juristische Themen.