Zapfenstreich, lautlose Sondierungen, Sebastian Kurz

In der 108. Folge von „Lauer und Wehner“ reden Ulrich und Christopher über den Großen Zapfenstreich, lautlose Sondierungen und den Rücktritt Sebastian Kurz‘ in Österreich.

Bitte beachtet, dass die Folge bereits am Donnerstag, den 14. Oktober 2021 aufgezeichnet wurde.

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In der Kategorie „Worüber wir heute nicht reden“ geht es um: Sarah-Lee Heinrich, Elke Heidenreich, den Großen Zapfenstreich.

Bei „Der Ehrliche ist der Dumme“ geht es nochmal um die Berliner Staatsanwaltschaft, die Bezieher von Corona-Hilfen wegen Betrugs angezeigt hatten, wenn diese die Hilfen unaufgefordert nach wenigen Tagen zurück überwiesen hatten.

Es folgen dann eine Frage und Zahl der Woche.

Die Sondierungen zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verlaufen auffällig ruhig. Ulrich und Christopher reden darüber und erklären, warum sie Koalitionsverträge nicht so toll finden. Bitte beachtet, dass der Podcast aufgenommen wurde, bevor sich SPD, Grüne und FDP am 15. Oktober darauf einigten, Koalitionsverhandlungen aufnehmen zu wollen.

Am 9. Oktober 2021 kündigte der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz seinen Rücktritt an. Gegen ihn wird wegen Korruptionsverdacht ermittelt. Ulrich und Christopher versuchen einen Überblick zu verschaffen.

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2 Antworten auf „Zapfenstreich, lautlose Sondierungen, Sebastian Kurz“

  1. Vielen Dank für das kurze Verfallen in die Nudeldiskussion beim Thema Sondierungen. War ein klassischer „Oh ein Eichhörnchen“-Moment. Hat mir neben den ganzen ernsten Themen gerade ein Lächeln auf den Lippen gezaubert 🙂

  2. Corona-Hilfen // Ermittlungsverfahren // Ergänzung
    Die Ermittlungen der StA gehen lt. Ermittlungsakten schon zurück auf Schreiben der IBB und eine „Corona_Rückzahler.xlsx“, in der die Fälle offenbar tabelarisch erfasst worden sind und die eigentlich nur von der IBB stammen kann, da man nur dort über diese Daten verfügte. Anlass der Ermittlungen ist ausschließlich und allein der kurze Zeitraum von wenigen Tagen zwischen Antragstellung und Erstattung.
    Die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO bzgl. eines ganz normalen Kleinunternehmens erfolgte dann in Teilen offenbar nach bloßer weiterer Internetrecherche („offenkundig seriöses Unternehmen, bislang nicht einschlägig in Erscheinung getreten“) und aus Erwägungen zum subjektiven Tatbestand (Vorsatzwechsel bzw. erst – strafloser – nachgelagerter Vorsatz), so dass letztlich keine (weiteren) tatsächlichen Anhaltspunkte für einen Tatverdacht vorlagen. Vlt. sieht das bei weniger offenkundig seriösen Unternehmen noch etwas anders aus.

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