Warum die von NRW bestellten Kittel der Firma van Laack nie hätten bestellt werden dürfen und sofort vom Markt müssen

Am 20. April 2020 bestellt das Land NRW 10.000.000 Schutzkittel für 45.408.156,85 Euro inkl. MwSt bei der Mönchengladbacher Firma van Laack, obwohl die Firma noch nie einen Schutzkittel hergestellt hat, der die Voraussetzungen der einschlägigen EU-Verordnung 2016/425 erfüllt. Als das Gesundheitsministerium NRW den Auftrag erteilt, ist ihm bewusst, dass es von van Laack keine konformen Schutzkittel erhalten wird. Dennoch löst es den Auftrag, der über den Sohn des Ministerpräsidenten Armin Laschet zustande kam, aus. Obwohl alles schnell gehen soll, vergehen zwischen Erstkontakt bis Auftragsvergabe drei Wochen, um zu plausibilisieren, dass van Laack überhaupt in der Lage ist, einen Kittel zu produzieren.

Die ersten Kittel kommen nicht nach zwei, sondern erst nach fast sechs Wochen nach der Bestellung. Zum Zeitpunkt der letzten Lieferung hatte sich der Markt für Schutzkittel laut Gesundheitsministerium NRW „flächendeckend wieder entspannt“. Von sieben Unikliniken in NRW nutzten fünf die Kittel nicht, drei, weil sie Bedenken bei der Qualität hatten.

Im Juli 2020, als bereits 5 Millionen nicht konforme Kittel an das Land NRW geliefert waren und noch 5 Millionen geliefert werden mussten, lies sich van Lack einen anderen Schutzkittel nach EU-VO 2016/425 zertifizieren. Das Land NRW erhielt jedoch weiterhin die nicht zertifizierten Modelle, die nach geltendem EU-Recht überhaupt nicht auf dem Markt sein dürften. Die noch nicht verwendeten Kittel der Bestellung des Landes NRW müssen sofort vom Markt genommen werden, da es keine Rechtsgrundlage für deren Verwendung gibt. Es muss rechtlich überprüft werden, ob der Auftrag der nicht konformen Kittel überhaupt ausgelöst hätte werden dürfen.

Am Sonntag, den 29. März 2020 ruft Armin Laschet, Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens, beim Geschäftsführer der Modefirma van Laack an, die ihren Sitz in Mönchengladbach hat. Es muss abends gewesen sein, denn laut Daniels lief gerade ein James-Bond-Film im Fernsehen. Daniels Nummer bekam Laschet von seinem Sohn „Joe“, der als – Zitat Daniels – „Freier Mitarbeiter“ für van Laack als Modeblogger tätig war.

Laschet wollte von Daniels wissen, ob van Laack Schutzkittel zur Versorgung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen liefern kann, laut Daniels hätten erste Lieferungen bereits nach zwei Wochen stattfinden sollen.

Van Laack hatte zu diesem Zeitpunkt keinen Schutzkittel auf dem Markt, der der EU-Verordnung 2016/425 und den einschlägigen Normen für Schutzkleidung zum Schutz gegen Infektionserreger entsprach. Um genau zu sein hatte van Laack überhaupt gar keinen Schutzkittel auf dem Markt, denn das Unternehmen stellt Hemden und keine Schutzkleidung her. Zwischen der Herstellung eines Hemdes und eines Schutzkittels, der die tragende Person vor einer tödlichen Gefahr schützen soll, gibt es einen gewaltigen Unterschied.

Dennoch waren zwei Tage später, also am Dienstag, den 31. März 2020, Mitarbeiterïnnen des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales des Landes NRW bei van Laack, um einen entsprechenden Auftrag zu besprechen. Dann musste alles schnell gehen. Da van Laack keinen Stoff hatte, der die erforderliche Europäische Norm (EN) 14126 erfüllte, wendete man sich an das 130 Kilometer von Mönchengladbach entfernte Unternehmen CaPlast. Dieses stellt unter anderem die Transportschutzmembran CarTect® her, mit dem Autos für den Transport vor Verschmutzung und Beschädigung geschützt werden. Anscheinend war CaPlast bisher auf dem Gebiet medizinischer Schutzkleidung noch nicht tätig. Auf Nachfrage wollte uns CaPlast nicht bestätigen, dass es mit van Laack zusammen arbeitet, das Gesundheitsministerium NRW bestätigte uns auf Nachfrage, dass die Kittel aus dem Material der Firma CaPlast hergestellt werden.

Am 1. April 2020 erteilte CaPlast dem österreichischen Prüfinstitut HygCen den Auftrag, das Material „CarTect Medical“ auf die EN 14126 zu prüfen, der Prüfbericht liegt uns vor. Das zu prüfende Material trifft bei HygCen am 3. April 2020 ein. Die Prüfung findet vom 7. bis 10. April 2020 statt. Das Institut kommt zu dem Ergebnis, dass der Stoff die Anforderungen der EN 14126 erfüllt.

Damit, dass der Stoff die Anforderungen der EN 14126 erfüllt, ist es allerdings nicht getan. Die EN 14126 legt weiter fest, dass Schutzkleidung gegen Infektionserreger auch den Standards weiterer EU-Normen, wie zum Beispiel der EN 13034, Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien, entsprechen muss, um auf den Markt gebracht werden zu können. Van Laack muss dann ein Muster des Kittels hergestellt haben, den es für NRW produzieren wollte. Das Gesundheitsministerium NRW, nicht van Laack, beauftragt vor dem 16. April 2020 das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung damit, das Muster des van Laack Kittels auf die EN 13034 zu prüfen. Der Prüfbericht wurde uns vom Gesundheitsministerium NRW auf Anfrage vorgelegt. Die Firma van Laack schickt uns auf Anfrage lediglich ein Anschreiben des IFA vom Donnerstag, den 16. April 2020, an das Gesundheitsministerium NRW und nennt dies irreführend „Zertifikat“. In dem Anschreiben des IFA mit dem Betreff „Prüfung von Infektionsschutzkleidung Firma van Laack“ wird bestätigt, dass der Kittel nach Anforderungen der EN 13034 „Chemikalienschutzanzug Typ 6“ geprüft wurde. Typ 6 stellt dabei die geringste Schutzklasse dar. Die Schutzkleidung sei flüssigkeitsabweisend, darüber hinaus wären noch weitere mechanische Prüfungen durchgeführt worden. Es wurden aber nicht alle Prüfungen durchgeführt, die für eine Zertifizierung nach EN 13034 notwendig gewesen wären. So wurde nicht die Abriebfestigkeit, die Nahtfestigkeit oder die Durchstichfestigkeit des Kittels geprüft. Auch wurde nicht getestet, wie lange eine Flüssigkeit braucht, um den fertigen Schutzkittel zu durchdringen. Eine wichtige Kennzahl um bewerten zu können, wie lange der Kittel Schutz gegen Tröpfchen und andere kontaminierte Flüssigkeiten bietet.

Diese unvollständige Prüfung reichte dem Gesundheitsministerium NRW anscheinend, um vier Tage später, am Montag, den 20. April 2020, einen Auftrag über 10.000.000 Kittel zum Preis von insgesamt 45.408.156,85 Euro inkl. MwSt auszulösen. Erst am 7. Juli 2020 veröffentlichte das Land NRW die Bekanntmachung über den Auftrag, die uns vom Gesundheitsministerium NRW auf Nachfrage vorgelegt wurde, auf der EU-Vergabeplattform. Der Bekanntmachung ist auch zu entnehmen, dass es nur ein Angebot gab. Das Gesundheitsministerium NRW hatte also die Zeit zwischen dem Telefonat Armin Laschets mit Christian von Daniels und der Auftragsvergabe, immerhin drei Wochen, nicht genutzt, um sich wenigstens ein anderes Angebot einzuholen. In den drei Wochen wurde lediglich geprüft, ob van Laack einen Kittel herstellen könnte. Es wurde also auch nicht geprüft, ob eine Firma, die bereits zertifizierte Schutzkittel herstellt, mit dem Material der Firma CaPlast zertifizierte Schutzkittel herstellen könnte. Auch geht aus der Bekanntmachung nicht hervor, was bestellt wurde; die Bestellung wird allgemein mit Beschaffung von „PSA im Rahmen der Coronapandemie“ benannt. Doch unter PSA, also Persönlicher Schutzausrüstung, fällt alles von der Atemschutzmaske bis zum Ganzkörperanzug.

Zwar verschickte das Bundeswirtschaftsministerium am 19. März 2020 ein „Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“, in dem auf die Möglichkeit einer schnellen Vergabe ohne Ausschreibung hingewiesen wird. Allerdings wird selbst in diesem Rundschreiben darauf hingewiesen, dass es sich im Sinne einer effizienten Verwendung von Haushaltsmitteln empfehle, nach Möglichkeit mehrere Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Dies ist im Falle des Auftrags an van Laack erkennbar nicht geschehen.

Doch neben vergaberechtlichen Fragen, um die sich Vergabekammern werden kümmern müssen, stellt sich insbesondere die Frage, ob der durch das Land NRW beauftragte Kittel nach geltendem Recht überhaupt in Verkehr gebracht werden durfte. Denn nach der EU-Verordnung 2016/425 handelte es sich bei Schutzkitteln, die vor einer tödlichen Krankheit schützen sollen, um PSA der Kategorie III, an die nach Artikel 19 der Verordnung 2016/425 höchste Ansprüche in Bezug auf ihre Konformität mit einschlägigen EU-Normen gestellt werden. Es bedarf nicht nur einer Prüfung des Baumusters, sondern auch einer laufenden Qualitätskontrolle der produzierten Ware. Am Ende muss der Hersteller eine sogenannte EU-Konformitätserklärung veröffentlichen, in der er versichert, dass die Schutzausrüstung mit den jeweiligen EU-Verordnungen und -Normen konform ist.

Die EU normt eben nicht nur Bananen und Glühbirnen, nein, sie stellt auch sicher, dass sich Menschen im Gesundheitswesen darauf verlassen können, durch Schutzausrüstung tatsächlich vor einer tödlichen Gefahr geschützt zu werden.

Für den vom Land NRW bestellten Kittel van Laacks gab es nie eine Baumusterprüfung oder eine Konformitätserklärung. Sie waren daher zu keinem Zeitpunkt, auch unter den Sonderbedingungen der Corona-Pandemie, in Deutschland oder der EU verkehrsfähig. Das bedeutet sie durften zu keinem Zeitpunkt als Persönliche Schutzausrüstung gegen eine infektiöse Krankheit benutzt werden.

Es ist korrekt, dass das Bundesgesundheitsministerium am 26. Mai 2020 die „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung – MedBVSV“ verkündete. In der MedBVSV wurde und wird geregelt, wie Schutzausrüstung, die in den USA, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig ist, auf den deutschen Markt gebracht werden kann. Weiterhin wurde geregelt, dass Schutzausrüstung, die aus anderen Ländern stammt, dann in Deutschland auf den Markt gebracht werden kann, wenn sie nach Prüfgrundsätzen, die auf der Internetseite der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) veröffentlicht wurden, geprüft wurde. Dabei musste natürlich festgestellt werden, dass das Schutzniveau der PSA mit dem in der EU-VO 2016/425 festgelegten vergleichbar ist. Solche Prüfgrundsätze veröffentlichte die ZLS für Schutzmasken. Sie wurden aber zum 1. Oktober 2020 wieder zurückgezogen, da sich die Versorgung mit Schutzmasken wieder stabilisiert hatte. Auf Nachfrage erklärte uns die ZLS, dass es zu keinem Zeitpunkt Prüfgrundsätze für Schutzkittel gab; das bedeutet, Schutzkittel die vor dem Coronavirus schützen sollten mussten immer konform mit der EU-VO 2016/425 hergestellt werden. Die Kittel, die das Land NRW bei van Laack bestellte, waren es aber nie.

Das war auch dem Gesundheitsministerium NRW bewusst, da es auf Nachfrage erklärt, dass „der ‚übliche‘ Prozess des Inverkehrbringens inkl. vollständiger Baumusterprüfung mehrere Wochen bis Monate benötigt hätte.“ Dieses Problem wäre leicht zu umgehen gewesen, nämlich dadurch, dass das Land NRW den Auftrag an eine Firma vergeben hätte, die bereits EU-konforme Schutzkittel auf dem Markt hat. Das hätte dann allerdings bedeutet, dass die Firma, bei der der Sohn des Ministerpräsidenten als „Freier Mitarbeiter“ tätig ist, nicht zum Zuge gekommen wäre. Der Auftrag NRWs an van Laack ist also nicht nur vergaberechtlich problematisch, er hätte auch schlichtweg einfach nicht stattfinden dürfen, da das Land etwas bestellte, was es trotz aller Ausnahmen, die es durch die Corona-Pandemie gab, nicht bestellen durfte, nämlich einen Kittel, der nach geltendem Recht schlichtweg nicht verkehrsfähig ist. Um dem irgendwie abzuhelfen stellte das Land NRW am 20. April 2020, also am Tag der Auftragsvergabe, eine Bescheinigung aus, dass die Kittel im Rahmen der Corona-Pandemie von medizinischem Personal verwendet werden dürfen. Auf unsere Nachfrage, auf welcher Rechtsgrundlage diese Ausnahme erteilt wurde, teilt uns das Gesundheitsministerium NRW mit, dass es keine Rechtsgrundlage gab. Es handelt sich also aus Ermangelung eines besseren Wortes um eine Fantasiebescheinigung.

Als sich die Uniklinik Essen im September 2020 an das Gesundheitsministerium NRW wandte, weil die Kittel sehr leicht reißen, blieb das Gesundheitsministerium schlichtweg untätig.

Begründet wurde die Auftragsvergabe an van Laack unter anderem mit der Geschwindigkeit mit der das Unternehmen liefern könne. Dabei verzögerte sich eine etwaige Auftragsvergabe bereits dadurch um drei Wochen, dass das Land NRW damit beschäftigt war zu prüfen, ob van Laack überhaupt Kittel herstellen könnte.

Eine erste Teillieferung der Kittel fand nicht wie von van-Laack-Geschäftsführer Daniels behauptet nach zwei Wochen, sondern nach Auskunft des Gesundheitsministeriums NRW am 29. Mai 2020, also erst nach fast sechs Wochen nach Auftragsvergabe statt. Die letzte Teillieferung erfolgte am 26. August 2020. Eine Auflistung der Teillieferungen wurde uns vom Gesundheitsministerium NRW zur Verfügung gestellt. Anfang September hatte sich, so das Gesundheitsministerium NRW auf unsere Nachfrage, „die Versorgungssituation mit Schutzkitteln bereits flächendeckend wieder entspannt.“ Kliniken wie die Uniklinik Münster, die Uniklinik Essen und die Uniklinik Köln benutzten die gelieferten Kittel nicht, weil es Zweifel an der Qualität gab. Die Uniklinik Düsseldorf hatte laut dpa ihre Lieferung im Dezember noch nicht ausgepackt, da man noch genug Vorräte hatte. Die Uniklinik Aachen hat erst gar keine Lieferung bestellt, weil es auch hier keinen Engpass bei Schutzkitteln gab. Lediglich die Uniklinik Wuppertal teilte mit, dass die Kittel auch bei der Behandlung von Corona-Patientïnnen im Einsatz wären. Die Uniklinik Bonn teilte uns zwar mit, dass man die Kittel verwendet hätte, aber auch auf mehrfache Nachfrage nicht, ob in der Behandlung von Corona-Patienten. Angesichts der Tatsache, dass die meisten Unikliniken in NRW auch ohne die van Laack Kittel zurecht kamen, stellt sich auch hier die Frage, ob der Auftrag an van Laack überhaupt notwendig war.

Besonders bizarr wird der ganze Sachverhalt, wenn man sich vergegenwärtigt, dass van Laack zur gleichen Zeit, als es die nicht EU-konformen Kittel für das Land NRW produzierte, einen anderen Kittel vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV im Sinne der EU-VO 2016/425 zertifizieren ließ. Am 16. Juli 2020 lässt sich van Laack für „Schutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien und Schutzkleidung gegen Infektionserreger (Ausrüstung Typ PB [6]-B nach DIN EN 13034 und DIN EN 14126)“ eine EU-Baumusterbescheinigung ausstellen, die notwendig ist, um den Kittel nach EU-VO 2016/425 auf den europäischen Markt zu bringen. Zu diesem Zeitpunkt hatte van Laack bereits 5 Millionen der nicht zertifizierten Kittel an NRW geliefert und musste noch 5 Millionen weitere Kittel liefern.

Bezeichnenderweise veröffentlicht van Laack erst am 24. September 2020, also einen Monat nach der letzten Teillieferung der nicht konformen Kittel an das Land NRW, auf seiner Webseite eine EU-Konformitätserklärung für die neu entwickelten Kittel. Diese ist ebenfalls notwendig, um die neuen Kittel EU-konform auf den Markt zu bringen. Obwohl van Laack also seit dem 16. Juli dem Land NRW EU-konforme Kittel hätte liefern können, lieferte es weiter die nicht konformen Kittel.

Es entsteht der Eindruck, dass sich van Laack vom Land NRW dafür bezahlen lies, sich selbst das Know-how anzueignen, in den Schutzkittel-Markt einzusteigen. Das Land NRW setzte die Mitarbeiterïnnen des Gesundheitswesens bewusst einer Gefahr aus, indem es 10.000.000 Kittel beschaffte, von denen es bei Auftragsvergabe wusste, dass sie nicht die notwendigen EU-Normen erfüllen und auch nicht nach der erforderlichen EU-Verordnung verkehrsfähig waren. 

Die noch nicht verwendeten Kittel der Bestellung des Landes NRW müssen sofort vom Markt genommen werden, da es keine Rechtsgrundlage für deren Verwendung gibt. Es muss rechtlich überprüft werden, ob der Auftrag der nicht konformen Kittel überhaupt ausgelöst hätte werden dürfen.

 

 

Eine Antwort auf „Warum die von NRW bestellten Kittel der Firma van Laack nie hätten bestellt werden dürfen und sofort vom Markt müssen“

  1. Sehr erhellend und zugleich erschreckend diese Praktiken. Ich habe fast 10 Jahre für den europäischen Markt Verpackungen für Blumenzwiebeln eingekauft und es gab keine Folie, Karton, Etikett oder Plastiktopf ohne EU-Konformitätserklärung. Spannend wurde es für mich und die Lieferanten bei Faserformteilen aus Recyclingpapier (Eierkarton).
    ABER HIER GEHT ES UM DIE GESUNDHEIT VON MENSCHEN! UNFASSBAR!
    Liebe Grüße, mach weiter so!

Kommentare sind geschlossen.