LuW034: Verfassungsgericht zu Hartz IV, Vier-Tage-Woche für Berlin, sogenannte Umweltprämie

In einer neuen Folge von „Lauer und Wehner“ sprechen Ulrich und Christopher über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Arbeitslosengeld II, die Vier-Tage-Woche für Berlin, die sogenannte Umweltprämie für Elektroautos und vieles mehr.

In der Begrüßung erwähnt Christopher kurz den Survivorship Bias, über den ihr in der Wikipedia mehr erfahren könnt.

Danach erläutert Ulrich direkt, worum es beim Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen bei Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV, geht.

Obwohl Ulrich und Christopher gebeten wurden, über angenehmere Themen zu sprechen, müssen sie natürlich auch ansprechen, dass wieder einmal ganz viele Forscherïnnen, in diesem Fall 11.000, vor den Auswirkungen der Klimakatastrophe gewarnt haben. In diesem Zusammenhang erwähnen sie auch, dass Greta Thunberg erst kürzlich einen Umweltpreis ablehnte.

Ulrich erwähnt, dass die SPD in NRW das Wahlalter senken will, Christopher regt sich drüber auf, denn solche Anträge werden immer nur dann von Parteien gestellt, wenn sie in der Opposition sind. Um das ganze in konstruktive Bahnen zu lenken rufen Ulrich und Christopher dazu auf, dass sich aufgrund ihres Alters noch nicht wahlberechtigte Hörerïnnen melden sollen, denn das Wahlrecht für Kinder und Jugendliche muss endlich erklagt werden.

Dann weist Christopher darauf hin, dass Microsoft Japan die Vier-Tage-Woche mit großem Erfolg getestet hat. Er möchte ein Volksbegehren starten, damit ganz Berlin die vier Tage Woche bekommt, denn Feiertage sind Ländersache und können durch ein Volksbegehren geändert werden. Wer Christopher dabei unterstützen möchte gerne per Email melden.

Ganz kurz erwähnt Ulrich, dass seit 2018 an der Deutsch/Österreichischen Grenze 34 Schutzsuchende abgewiesen worden sind. Ältere Hörerïnnen werden sich erinner, dass wegen dieses Themas letztes Jahr fast die Koalition auf Bundesebene zerbrach.

Norbert Walter-Borjans kandidiert mit Saskia Esken für den Parteivorsitz der SPD. In einem Interview mit dem Spiegel war er nun der Meinung, die SPD solle zunächst keinen Kanzlerkandidaten für 2021 aufstellen. Ulrich und Christopher nehmen dies zum Anlass, über den Zustand der SPD zu fachsimpeln. Sie kommen in diesem Zusammenhang auf die Dissertation Franziska Giffeys, die nicht aberkannt, sondern nur gerügt wurde.

Dann geht es um die sogenannte Umweltprämie für E-Autos. Mit großer Verve reden Ulrich und Christopher über den möglichen Kauf eines Renault Twizys. Allerdings ist der Twizy gar nicht Prämienberechtigt, da das Fahrzeug offiziell gar kein Auto ist. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen. Eine Liste mit den Prämienberechtigten Autos gibt auf des Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Zur Frage der Obergrenze förderfähiger Autos schreibt Auto Bild, diese liege bei 65.000 Euro.

Kurz vor Schluss geht es dann um die Halbzeitbilanz der Großen Koalition, aber noch nicht in der Tiefe, denn das Dokument liegt bisher nur dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vor, denn es muss noch beschlossen werden.

Dann noch ganz kurz zum Berliner Kammergericht, dessen Computer bis 2020 außer Betrieb sein werden und dann ist die aktuelle Folge von Lauer und Wehner auch schon vorbei. Wir hoffen, sie hat euch gefallen.

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Dieser Podcast hat Kapitelmarken. Sollte Dein Podcastprogramm diese nicht anzeigen, sind hier die Zeiteinträge zur Orientierung:

00:00:00.000 Begrüßung/Survivorship Bias
00:01:50.900 Was ist „Lauer und Wehner“?/Komplementäre Kommunikation/Vermischtes
00:09:33.600 Wir freuen uns über eure finanzielle Unterstützung
00:10:57.256 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Arbeitslosengeld II
00:45:42.204 11.000 Wissenschaftlerïnnen weisen nochmal darauf hin, dass die Welt unter geht/Greta Thunberg lehnt Preis ab
00:48:35.649 SPD NRW will Wahlalter herabsetzen/Aufruf an minderjährige Hörerïnnen, für Anbahnung einer Klage
00:57:32.800 Microsoft Japan hat mir sehr großem Erfolg die 4-Tage-Woche getestet/Volksbegehren 4-Tage-Woche
01:10:07.992 34 Zurückweisungen an der Deutsch/Österreichischen Grenze
01:13:37.087 Christopher klickt sich eine URL fürs Volksbegehren
01:14:54.062 Norbert Walter-Borjans möchte keinen SPD-Kanzlerkandidaten
01:27:30.232 Sogenannte Umweltprämie für E-Autos/FEHLER: Renault Twizy leider nicht Prämienberechtigt
01:48:32.744 Halbzeitbilanz der Großen Koalition
01:52:49.775 Kammergericht Berlin ohne Computer
01:56:09.613 Nochmal ganz kurz Renaut Twizy/Verschiedenes
01:58:27.200 Verabschiedung

13 Antworten auf „LuW034: Verfassungsgericht zu Hartz IV, Vier-Tage-Woche für Berlin, sogenannte Umweltprämie“

  1. der twizy ist afaik kein pkw sondern wird als leichtfahrzeug bzw. quad) eingestuft, bekommt also keine förderung. die 6000€ flocken gibts nur für dicke, schwere autos, die viel platz in der innenstadt wegnehmen und viel strom verbrauchen. (und ja, die twizy-batterie kann man nicht kaufen sondern nur leihen)

  2. Hallo zusammen;
    beim Thema »4-Tage–Woche« bei Microsoft bemerkt Christopher zur Tatsache, dass die Belegschaft 25% weniger Urlaub eingereicht hat, dass das vielleicht mit Scham während der Versuchsphase zu tun haben könnte.

    Das denke ich nicht.

    Wenn du einen freien Werktag zur Verfügung hast, dann kannst du den natürlich für Dinge nutzen, für die du sonst Urlaub nehmen müsstest, oder wenigstens Stunden, die du dann wieder nacharbeiten musst. Wenn der freie Tag fest ist, versuchst du die Termine da reinzuschieben; wenn der variabel ist, versuchst du den freien Tag an deine Termine zu schieben. Und das kann auch Folgeeffekte haben.

    Kleines Praxisbeispiel: Elternsprechtag, die Schule bietet Termine Mittwoch und Samstag. Meine Partnerin hat flexible freie Tage, nimmt also in der Woche den freien Tag am Mittwoch und nutzt einen dieser Terminslots. Sie muss keinen Urlaub anbrechen, ich auch nicht. Zusätzlich belegen wir dadurch keinen Slot am Samstag, den dann jemand anders nutzen kann, ohne Urlaub zu nehmen.

    Von daher kaufe ich die 25% schon ziemlich unbesehen.

    Gruß
    Markus

  3. Hallöchen.

    Euer Aufruf an Kinder und Jugendliche, Klage einzureichen, ist richtig und gut. Ihr solltet aber bedenken, dass dies bereits 2014 passiert ist. Unter dem Motto „Wir wollen wählen“ haben damals 15 Kinder und Jugendliche und zahlreiche Erwachsene Verfassungsbeschwerde eingelegt. Und dies unter http://www.wir-wollen-waehlen.de/ dokumentiert.

    Hier die Schrift der Wahlprüfungsbeschwerde: http://www.wir-wollen-waehlen.de/media/files/download/SRzG_wg._Wahlpruefungsbeschwerde_ohne_Anschreiben_m._Anlage_geschwaerzt.pdf

    Die Beschwerde wurde 2016 vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen: https://www.wolfgang-gruendinger.de/wp-content/uploads/2016/05/bvferg_antwort.pdf – Darin heißt es: „Der Verfassungsgesetzgeber mag zu abweichenden Regelungen des Wahlalters berechtigt sein. Verfassungsrechtlich verpflichtet ist er dazu nicht.“

    Leider.

  4. Hi, ich halte die 4-Tage-Woche ebenfalls für einen nötigen Schritt und wäre als (mittlerweile) Berliner dem sehr zugetan. Dafür, dass es funktioniert, muss man nicht einmal nach Japan gucken. Auch ein Abschnitt der Berliner Polizei hat es getestet und da die Zufriedenheit groß genug war, hat man es einfach beibehalten.

    Mir persönlich wäre definitiv der Freitag als freier Tag lieber. Drei am Stück freie Tage sind allen voran erholsamer und besser für die Psyche.

  5. Hallo, ich wollte nochmal was zum Urteil des BVG zu dem Urteil der Sanktionen im SGB II nach §31 SGB II sowie §31a SGB II den Rechtsfolgen schreiben. Ihr bringt im Podcast dort was durcheinander, Pflichtverletzungen nach dem SGB II sind unter anderem das verhindern einer Anbahnung einer zumutbaren Arbeit oder die Verletzung der Pflichten die sich aus der Eingliederungsvereinbarung (§15 SGB II) ergeben. Ihr sprecht im Podcast vor allem vom Meldeversäumnis, also das nicht erscheinen zu einem mit Rechtsfolgen verschicktem Termin. Das Meldeversäumnis ist in §32 SGB II geregelt und hat eine Minderung des Regelbedarfs um 10% zur Folge. Das Urteil des BVG bezieht sich jedoch nur auf die Pflichtverletzungen nach §31, welche wie ihr richtig beschrieben habt, bisher in den Abstufungen 30%, bei der 2. Pflichtverletzung 60% und bei jeder weiteren um den kompletten Regelbedarfs, geschah.

    Liebe Grüße

  6. Hallo,
    Danke für den interessanten Vorschlag der Vier-Tage-Woche. Es ist aber wichtig, das Konzept „Arbeit“ dafür zu hinterfragen und genau zu definieren. Sollte z. B. der Freitag frei von Erwerbsarbeit sein und dann auch die Kitas geschlossen, haben Eltern an diesem Tag mehr Familienarbeit statt „frei“ – und die ist im Zweifelsfall deutlich anspruchsvoller als Erwerbsatbeit. So etwas will durchdacht sein und es gibt dazu tolle ökonomische und feministische Ansätze. Damit das Volksbegehren nicht nach hinten losgeht… Viele Grüße!

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