Das Gesundheitsministerium NRW wurde bereits im September durch die Uniklinik Essen darüber informiert, dass die Kittel der Firma Van Laack beim Anziehen reißen. Das ergab eine Anfrage von „Lauer und Wehner“. Diesem Hinweis sei das Gesundheitsministerium NRW „leider“ nicht sofort nachgegangen. Das Gesundheitsministerium NRW begründet diese Untätigkeit unter anderem damit, dass „zu diesem Zeitpunkt die Versorgungssituation mit Schutzkitteln bereits flächendeckend wieder entspannt“ war. Angesichts dessen kann man sich die Frage stellen, warum dann überhaupt Schutzkittel bei Van Laack bestellt wurden. Denn an die Unikliniken geliefert wurden sie, soweit uns Antworten erreichten, zwischen Ende August und Anfang September.
Wann das Gesundheitsministerium dem Hinweis der Uniklinik Essen nachging, wurde nicht mitgeteilt. Anscheinend erst jetzt, nachdem wir gestern erfahren hatten, dass die Klinik 40.230 Schutzkittel nicht nutzt, weil sie beim Anziehen leicht reißen. Man werde jetzt aber den Sachverhalt aufklären hieß es weiter, man hätte der Uniklinik Essen bereits neue Kittel angeboten und sollte sich herausstellen, dass Van Laack einen Fehler gemacht hat, werde man von Van Laack Ersatz fordern. Warum das alles nicht bereits im September geschah, wurde nicht mitgeteilt.
Zur Qualität der Kittel wurde uns mitgeteilt, dass man sich durch eine Prüfung hätte bescheinigen lassen, dass das Material der Kittel konform mit der DIN EN 14126 gewesen sei. Weiterhin hätte man sich durch eine Prüfung bestätigen lassen, dass das Material Flüssigkeiten abweist. In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass die erste Prüfung durch die Herstellerfirma des Kittelmaterials in Auftrag gegeben wurde und die zweite Prüfung durch eine Abteilung des Gesundheitsministeriums NRW. Warum insbesondere die Prüfung der fertigen Kittel, wie sonst üblich, nicht durch die Herstellerfirma beauftragt wurde, ist nicht ersichtlich.
Da die fertigen Kittel nicht allen Anforderungen der EU-Verordnung für Persönliche Schutzausrüstung (EU VO 2016/425) entsprachen, stellte das Gesundheitsministerium NRW dann eine „Bestätigung“ aus, „dass die Kittel auf Grund der akuten Gefahrensituation nur in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen zum Schutz vor Coronaviren und nur für die Dauer der Corona Pandemie verwendet werden dürfen.“ Wir haben diese „Bestätigung“ beim Gesundheitsministerium NRW angefragt, bisher aber noch nicht erhalten.
Das Land NRW vergab 45 Mio. Euro freihändig an Van Laack, um 10.000.000 Schutzkittel zu bestellen, die nicht mit der EU VO 2016/425 konform waren. Es ist nicht klar, warum nicht ein Teil dieses Auftrags an andere Firmen vergeben worden ist, die bereits zertifizierte Ware auf dem Markt hatten. Da das Gesundheitsministerium NRW selbst mitteilt, dass sich die Situation bei Schutzkitteln im September 2020 entspannt hatte, wird deutlich, dass diese Firmen Ware für den deutschen Markt bereitgestellt haben müssen. Weiterhin ist nicht klar, warum das Land NRW mit keiner einzigen anderen Firma über die Bereitstellung von Schutzkitteln verhandelte und dann zu dem Ergebnis kam, die Firma Van Laack sei die einzige, die in der Lage sei, Schutzkittel zu liefern.