Die Firma MILES bietet sogenanntes Carsharing an, was nichts anderes bedeutet, als dass man ein Auto nicht für einen ganzen Tag, sondern nur für eine Fahrt mietet. Was aber tun, wenn das passiert, das nicht passieren sollte, nämlich ein Unfall? Wir erklären es im Text. (more…)
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Wie man den unberechtigten Forderungen der Eastrella Parkplatz Management GmbH widerspricht
Update 21.7.2024:
Da es jetzt bald ins gerichtliche Mahnverfahren geht, dem ich widersprechen werde, habe ich angefangen Geld für das Verfahren zu sammeln. Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mich unterstützen könntet.
Meine Begegnung mit der Eastrella Parkplatz Management GmbH
Letzte Woche machte ich äußerst unangenehme Bekanntschaft mit der Eastrella Parkplatz Management GmbH. Diese bewirtschaftet Parkplätze für zum Beispiel Supermärkte. Sobald man dort ohne Parkscheibe parkt – zack – kommt ein Mitarbeiter und befestigt am Auto eine Zahlungsaufforderung (die so aussieht wie ein Knöllchen oder Strafzettel). Man soll ein „Verwarnungsgeld“ von 25,- € bezahlen. Das ist, bis hinauf zum BGH verhandelt, auch grundsätzlich legal. Doch wie so oft im Leben, kommt es auf das Kleingedruckte an.
Unverschämte “Sondernutzungsgebühren” und Irreführende AGB
Die Eastrella GmbH macht, zumindest auf dem Parkplatz auf dem ich parkte und anscheinend auch auf anderen Parkplätzen, durch Aushang ihrer AGB folgendes geltend:
„Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge haben nach § 858 BGB eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von mind. 25 € zu zahlen oder werden kostenpflichtig abgeschleppt. Haftbar sind Kfz-Halter und Fahrer.“
Das soll super wichtig und total juristisch klingen, ist aber grober Unfug und führt in Konsequenz dazu, dass die AGB der Eastrella GmbH an dieser Stelle rechtswidrig und somit nichtig sind. Wer in der Grundschule aufgepasst hat, als es um Satzbau ging, wird vielleicht erahnen, warum die AGB hier nichtig sind. Denn, verkürzt steht da „Fahrzeuge haben nach § 858 BGB eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von mindestens 25,- € zu zahlen.“
Jedoch:
- Fahrzeuge sind nicht rechtsfähig und können somit auch keine Zahlungen leisten.
- Der § 858 BGB verhandelt weder eine Sondernutzungsgebühr, noch dass diese von Fahrzeugen gezahlt werden muss.
Haftbar sollen Kfz-Halter und Fahrer sein. Wie Kfz-Halter und Fahrer eines Fahrzeugs für dieses haften sollen, weiß nur die Eastrella GmbH. Auch haftet ein Kfz-Halter nicht automatisch für das Handeln des Fahrers. Zuletzt: Im § 858 BGB geht es auch nicht darum, dass Kfz-Halter und Fahrer für Fahrzeuge haften. Es geht in diesem Paragraphen um die verbotene Eigenmacht.
Warum die AGB der Eastrella GmbH nichtig sind
AGB unterliegen einer besonderen Inhaltskontrolle durch Gerichte. AGB dürfen weder überraschend noch mehrdeutig sein. Sie müssen klar sein. Die Eastrella GmbH beruft sich jedoch auf einen BGB-Paragraphen und behauptet, in diesem würden Dinge drin stehen, die dort gar nicht drin stehen. Damit sind die AGB der Eastrella GmbH unklar und mehrdeutig. Unklare und mehrdeutige AGB-Klauseln werden nicht Bestandteil dieser. Auslegungszweifel gehen zu Lasten des Verwenders der AGB, in diesem Fall der Eastrella GmbH.
Kurzum, die AGB der Eastrella GmbH sind an dieser Stelle in dieser Form rechtswidrig und nichtig. Es gibt auch keine sogenannte geltungserhaltene Reduktion bei AGB, dass also der rechtswidrige Teil auf einen legalen Teil reduziert wird, der dann stattdessen gilt. Wäre dem so, könnten Unternehmen komplett rechtswidrige AGB machen und sich sicher sein, im schlimmsten Fall trotzdem das zu bekommen, was ihnen rechtlich ohnehin zusteht. Somit würde ein Anreiz für rechtswidrige AGB geschaffen werden.
Ich habe kein Problem mit Parkplatzbewirtschaftung, aber macht es halt richtig
Ich habe kein Problem damit, wenn Supermärkte oder andere Geschäfte ihre Parkplätze bewirtschaften. Aber dann sollen sie eine Schranke an ihren Parkplatz machen oder ein System nutzen, das automatisch feststellt, wann ein Fahrzeug seine Parkdauer überschritten hat. Was die Eastrella GmbH meiner ganz persönlichen Meinung nach betreibt, kann man gut mit moderner Wegelagerei beschreiben. Sobald ein Fahrer vergessen hat, eine Parkscheibe ins Auto zu legen, wird eine Zahlungsaufforderung ausgestellt. Das kann auch nicht im Sinn der Geschäfte sein, die ihre Parkplätze durch die Eastrella GmbH bewirtschaften lassen. Denn der Kunde macht keinen Unterschied zwischen Eastrella und der Supermarktkette, der Kunde ist einfach ziemlich sauer.
Mein Widerspruchsmuster zur eigenen Verwendung
Das ganze Gebaren der Eastrella Parkplatz Management GmbH regt mich ziemlich auf. Darüber hinaus haben Sie mir noch Zeit geklaut, die für das Verfassen eines Widerspruchs drauf ging. Damit meine Arbeit auch anderen Zugute kommt, stelle ich hier ein Muster für einen Widerspruch bei der Eastrella GmbH zur eigenen Verwendung zur Verfügung. Wichtig ist, dass der Widerspruch natürlich nur verwendet werden kann, wenn die Eastrella GmbH auf dem durch sie bewirtschafteten Parkplatz ihre AGB mit dem obigen Satz geltend macht.
Disclaimer: Ich bin kein Jurist und weder dieser Blogbeitrag noch der durch mich erstellte Widerspruch stellen irgendeine Form der Rechtsberatung dar. Ich schildere hier nur meine persönliche Rechtsauffassung. Die Verwendung des Widerspruchs geschieht auf eigene Gefahr.
Muster Widerspruch Eastrella GmbH im .docx-Format
Muster Widerspruch Eastrella GmbH im .pages-Format
Muster Widerspruch Eastrella GmbH im .pdf-Format
Wenn euch das hier gefallen hat und ihr den Podcast „Lauer und Wehner“ noch nicht kennt, würde ich mich sehr freuen, wenn Ihr mal reinhören würdet. Mein Podcastpartner Dr. Ulrich Wehner und ich reden jede Woche über das aktuelle politische und gesellschaftliche Geschehen, manchmal auch über juristische Themen.
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Warum die von NRW bestellten Kittel der Firma van Laack nie hätten bestellt werden dürfen und sofort vom Markt müssen
Am 20. April 2020 bestellt das Land NRW 10.000.000 Schutzkittel für 45.408.156,85 Euro inkl. MwSt bei der Mönchengladbacher Firma van Laack, obwohl die Firma noch nie einen Schutzkittel hergestellt hat, der die Voraussetzungen der einschlägigen EU-Verordnung 2016/425 erfüllt. Als das Gesundheitsministerium NRW den Auftrag erteilt, ist ihm bewusst, dass es von van Laack keine konformen Schutzkittel erhalten wird. Dennoch löst es den Auftrag, der über den Sohn des Ministerpräsidenten Armin Laschet zustande kam, aus. Obwohl alles schnell gehen soll, vergehen zwischen Erstkontakt bis Auftragsvergabe drei Wochen, um zu plausibilisieren, dass van Laack überhaupt in der Lage ist, einen Kittel zu produzieren.
Die ersten Kittel kommen nicht nach zwei, sondern erst nach fast sechs Wochen nach der Bestellung. Zum Zeitpunkt der letzten Lieferung hatte sich der Markt für Schutzkittel laut Gesundheitsministerium NRW „flächendeckend wieder entspannt“. Von sieben Unikliniken in NRW nutzten fünf die Kittel nicht, drei, weil sie Bedenken bei der Qualität hatten.
Im Juli 2020, als bereits 5 Millionen nicht konforme Kittel an das Land NRW geliefert waren und noch 5 Millionen geliefert werden mussten, lies sich van Lack einen anderen Schutzkittel nach EU-VO 2016/425 zertifizieren. Das Land NRW erhielt jedoch weiterhin die nicht zertifizierten Modelle, die nach geltendem EU-Recht überhaupt nicht auf dem Markt sein dürften. Die noch nicht verwendeten Kittel der Bestellung des Landes NRW müssen sofort vom Markt genommen werden, da es keine Rechtsgrundlage für deren Verwendung gibt. Es muss rechtlich überprüft werden, ob der Auftrag der nicht konformen Kittel überhaupt ausgelöst hätte werden dürfen. (more…)
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Gesundheitsministerium NRW wusste seit September über Probleme mit Schutzkitteln der Firma Van Laack, wurde jedoch nicht tätig
Das Gesundheitsministerium NRW wurde bereits im September durch die Uniklinik Essen darüber informiert, dass die Kittel der Firma Van Laack beim Anziehen reißen. Das ergab eine Anfrage von “Lauer und Wehner”. Diesem Hinweis sei das Gesundheitsministerium NRW “leider” nicht sofort nachgegangen. Das Gesundheitsministerium NRW begründet diese Untätigkeit unter anderem damit, dass “zu diesem Zeitpunkt die Versorgungssituation mit Schutzkitteln bereits flächendeckend wieder entspannt” war. Angesichts dessen kann man sich die Frage stellen, warum dann überhaupt Schutzkittel bei Van Laack bestellt wurden. Denn an die Unikliniken geliefert wurden sie, soweit uns Antworten erreichten, zwischen Ende August und Anfang September. (more…)
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An das Land NRW gelieferte Kittel der Firma Van Laack sind nicht atmungsaktiv
Eine Sprecherin der Firma Van Laack wird von der dpa dahingehend zitiert, dass die Kittel der Firma, die an das Land NRW geliefert worden sind, den Vorgaben des Auftraggebers entsprechen würden. Weiterhin, so die Sprecherin gegenüber der dpa, sei eine hohe Reißfestigkeit der Kittel “kontraproduktiv zur Leichtigkeit und Atmungsaktivität des Materials”.
Hierzu muss festgestellt werden, dass das Material der Schutzkittel aus Polypropylen, einem Kunststoff besteht. Zu dem Material, das von der Firma Van Laack verwendet wurde, liegt uns ein Prüfbericht vor. Das Material wurde nach ISO 22611 auf Penetration durch Aerosole getestet. Das Ergebnis des 48 Stunden dauernden Tests war 0, das bedeutet, das Material lässt Aerosole nicht durch, es ist also nicht atmungsaktiv. Das ist auch nicht weiter verwunderlich, schließlich soll der Stoff Trägerïnnen davor schützen, sich mit einem Infektionserreger zu infizieren, der über die Luft übertragen wird.
Schutzkittel nach EN 14126 sollen eben nicht atmungsaktiv sein.
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Van Laack Schutzkittel liegen ungenutzt in NRW herum, da sie nicht nach EN 14126 zertifiziert sind und zu schnell reißen
Schutzkittel aus der Van-Laack-Bestellung des Landes NRW liegen in mindestens zwei Unikliniken NRWs ungenutzt herum, da sie noch nicht nach der notwendigen EU-Norm für medizinische Schutzkleidung – der EN 14126 – zertifiziert worden sind. Darüber hinaus sollen sie schnell reißen. (more…)
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Sommerpause 2020
Wie in der letzten Folge von “Lauer und Wehner” bereits angedeutet, wird es urlaubsbedingt eine kleine Sommerpause geben. Die nächste Folge von “Lauer und Wehner” wird um den 21. August 2020 erscheinen.
Wir wünschen allen Hörerinnen und Hörern bis dahin eine entspannte Zeit. Wenn ihr schon alle Folgen von “Lauer und Wehner” gehört haben solltet, könnt ihr ja mal “Lauer informiert” probieren. Von Mai 2018 bis Januar 2019 haben wir hier in einem ähnlichen Format gepodcastet.
Solltet ihr Wünsche und Anregungen für die nächste Folge haben, freuen wir uns über eine Email von euch.
Wenn ihr die Zeit findet würden wir uns sehr darüber freuen, wenn ihr eine positive Bewertung und/oder Rezension auf Apple Podcasts hinterlassen würdet.
Euch alles Gute, danke für eure Unterstützung und auf Wiederhören im August!
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Warum die öffentliche Behauptung ohne Beleg, es hätte Wahlbetrug gegeben, strafbar sein sollte
Gestern um 17:56 Uhr, also vier Minuten vor Veröffentlichung der ersten Wahlprognosen zur Wahl in Hamburg, twitterte der ehemalige Vorsitzende des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag, das AfD-Mitglied Stefan Brandner, wie folgt: „So, dann sind wir mal gespannt (auch auf die Wahlfälschungen?) – und immer daran denken: Was sind schon so ‘n paar #Hamburger🤨 gegen viele Millionen #Thüringer💪, #Sachsen👍 & und #Brandenburger🚀? #AfD #nurnochAfD #jetzterstrechtAfD“ (more…)
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Tschüss CDU, Tschüss FDP
Es ist kein Geheimnis, dass der deutsche Liberalismus in Form der FDP keine Antwort auf irgendeine Frage hat, die man sich so stellt, wenn man in diesen Zeiten in Deutschland lebt. Statt durchzudeklinieren, was Freiheit im 21. Jahrhundert bedeuten könnte, statt sich Gedanken zu machen, wie das Verhältnis von Bürgern zu Staat und Konzernen sein sollte, werden nur noch Holzschnittartige Parolen rausgehauen. Die sind so Unterkomplex, dass man sich die Frage stellen muss, ob das wirklich noch Politik ist, was die FDP da macht, oder schon sich selbst kommentierende Realsatire. (more…)
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Die ganze Wahrheit über „Zwangsgebühren“
tl;dr: Auch private Medien finanzieren sich zu 100% aus unserem Geld, denn Firmen können nur dadurch werben, dass wir bei ihnen kaufen.
Im Zuge des „Umweltsau“-Shitstorms, der wegen eines harmlosen, satirischen Kinderliedes von Rechtsextremen gegen den WDR inszeniert wurde, kam es erwartbar auch zu Forderungen, der gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse „reformiert“ werden. Dabei geht es auch um die Frage, wie hoch der Rundfunkbeitrag, der von jedem Haushalt entrichtet werden muss, sein soll. Hierbei wird auch der rechte Kampfbegriff „Zwangsgebühren“ verwendet. Der Rundfunkbeitrag beträgt seit dem 1.5.2015 monatlich 17,50 Euro, also 210,- Euro im Jahr oder rund 58 Cent am Tag.
Ich möchte mich in diesem kurzen Beitrag nur einem Teilaspekt dieser Debatte um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks widmen. (more…)