Am 20. April 2020 bestellt das Land NRW 10.000.000 Schutzkittel für 45.408.156,85 Euro inkl. MwSt bei der Mönchengladbacher Firma van Laack, obwohl die Firma noch nie einen Schutzkittel hergestellt hat, der die Voraussetzungen der einschlägigen EU-Verordnung 2016/425 erfüllt. Als das Gesundheitsministerium NRW den Auftrag erteilt, ist ihm bewusst, dass es von van Laack keine konformen Schutzkittel erhalten wird. Dennoch löst es den Auftrag, der über den Sohn des Ministerpräsidenten Armin Laschet zustande kam, aus. Obwohl alles schnell gehen soll, vergehen zwischen Erstkontakt bis Auftragsvergabe drei Wochen, um zu plausibilisieren, dass van Laack überhaupt in der Lage ist, einen Kittel zu produzieren.
Die ersten Kittel kommen nicht nach zwei, sondern erst nach fast sechs Wochen nach der Bestellung. Zum Zeitpunkt der letzten Lieferung hatte sich der Markt für Schutzkittel laut Gesundheitsministerium NRW „flächendeckend wieder entspannt“. Von sieben Unikliniken in NRW nutzten fünf die Kittel nicht, drei, weil sie Bedenken bei der Qualität hatten.
Im Juli 2020, als bereits 5 Millionen nicht konforme Kittel an das Land NRW geliefert waren und noch 5 Millionen geliefert werden mussten, lies sich van Lack einen anderen Schutzkittel nach EU-VO 2016/425 zertifizieren. Das Land NRW erhielt jedoch weiterhin die nicht zertifizierten Modelle, die nach geltendem EU-Recht überhaupt nicht auf dem Markt sein dürften. Die noch nicht verwendeten Kittel der Bestellung des Landes NRW müssen sofort vom Markt genommen werden, da es keine Rechtsgrundlage für deren Verwendung gibt. Es muss rechtlich überprüft werden, ob der Auftrag der nicht konformen Kittel überhaupt ausgelöst hätte werden dürfen. „Warum die von NRW bestellten Kittel der Firma van Laack nie hätten bestellt werden dürfen und sofort vom Markt müssen“ weiterlesen